Am Sonntag, den 14. Mai 2023 finden in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Schleswig-Holstein die Kommunalwahlen statt. In den 10 Wahlbezirken des Amtes Bokhorst-Wankendorf werden inkl. von Ersatzmitgliedern mindestens 100 Personen (Wahlberechtigte ab 16 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit oder Unionsbürger) für die Wahlvorstände benötigt.
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Die Gemeinde Ruhwinkel beabsichtigt, für den östlichen Teil des Windvorranggebietes PR2_PLO_030 den Flächennutzungsplan zu…
Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzeshier: Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung der Planunterlagen Die Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie…
Die Maßnahme „Erweiterung des Gewerbegebietes -Auf dem Bös- in der GemeindeWankendorf“, Projektnummer: LPW-G/2.1/126, wurde öffentlich ausgeschrieben. Der Auftragwurde von der Gemeinde Wankendorf an die Firma…
Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtes Bokhorst-Wankendorf. Mit diesem Internetauftritt wollen wir Sie durch das Amt und seine Gemeinden führen und Sie stets über alle wichtigen kommunalpolitischen, kulturellen und verwaltungsmäßigen Ereignisse und Veränderungen auf dem Laufenden halten. Das Amt Bokhorst-Wankendorf entstand durch Fusion der Ämter Bokhorst und Wankendorf zum 1. Januar 2008.
Das Bürgerportal des Amtes Bokhorst-Wankendorf bietet Ihnen einen digitalen Zugang zu verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen und digitalen Angeboten der öffentlichen Infrastruktur. Über ein personalisiertes Bürgerportal-Konto können zahlreiche Dienstleistungen von Behörden beantragt und in Anspruch genommen werden – ohne lange Wartezeiten vor Ort.
Ab dem 16.08.2021 ist die Ausstellung von Briefwahlunterlagen möglich. Für die Beantragung nutzen Sie wenn möglich bitte den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder den nachfolgenden Vordruck. Den Antrag reichen Sie dann bitte wie folgt beim Amt Bokhorst-Wankendorf ein.
Das Amt Bokhorst-Wankendorf ist zu folgenden Zeiten für den Besucherverkehr geöffnet. Im Bereich des Standesamtes ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich:Öffnungszeiten Montags 08.30 – 12.00 Uhr Mittwochs 08.00 – 12.00 Uhr Donnerstags 14.00 – 18.00 Uhr Freitags 08.30 – 12.00 Uhr
Folgende Energiesparmaßnahmen wurden von der Bundesregierung beschlossen und sind von allen Betroffenen einzuhalten. Ich darf Sie daher bitten, die folgenden Verordnungen zu beachten! Maßnahmen zur Energieeinsparung.pdf
Das amtliche Bekanntmachungsblatt des Amtes, die Bokhorst-Wankendorfer Rundschau, wird wöchentlich an alle Haushalte des Amtsgebietes verteilt. Die aktuelle sowie ältere Ausgaben können Sie hier als…