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Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)

Eine Planskizze eines Hauses.

Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
hier: Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Die Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Verkehr – kann hier als PDF heruntergeladen werden:

planfeststellungsverfahren-Eisenbahngesetz.pdf