
Kommunale Wärmeplanung der Gemeinden im Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Wärmesektor hat eine zentrale Bedeutung für den Klimaschutz: Mehr als 50% des Endenergieverbrauchs in Deutschland entfallen auf Wärme. Gleichzeitig verursacht insbesondere der Gebäudebereich rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen und zählt damit zu den größten Emittenten, da ein Großteil der Gebäude noch mit fossilen Energieträgern wie Erdgas oder Heizöl beheizt wird. Um diese Emissionen zu reduzieren, ist es notwendig, schrittweise auf erneuerbare Energien umzusteigen und gleichzeitig den Energieverbrauch zu senken. Dabei geht es nicht nur um Klimaschutz, sondern auch darum, langfristig bezahlbare und zukunftsfähige Lösungen für die Wärmeversorgung zu schaffen.
Die Gemeinden des Amtes Bokhorst-Wankendorf haben sich mit der Durchführung der Kommunalen Wärmplanung dazu entschieden, diesen Transformationsprozess hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu unterstützen.
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, die Umstellung der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme zu unterstützen und die Transformation zu einer kosteneffizienten, resilienten und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu ermöglichen. Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument der Gemeinde und soll Hausbesitzenden in ihrer Entscheidung zur zukünftigen Wärmversorgung unterstützen. Er analysiert, welche Art der Wärmeversorgung am wirtschaftlichsten ist, ob zentral über Wärmenetze oder dezentral, beispielsweise durch Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Solarthermie oder Hybridheizungen. Hierzu wird das Gebiet in verschiedene Wärmeversorgungsgebiete unterteilt.
Den gesetzlichen Rahmen bietet das bundesweit geltende Wärmeplanungsgesetz (WPG). Dieses verpflichtet alle Städte und Gemeinden in Deutschland einen Wärmeplan für das Stadt- bzw. Gemeindegebiet aufzustellen. Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner/-innen müssen den Wärmeplan bis spätestens zum 30.06.2028 vorweisen.
Das Land Schleswig-Holstein hat das Bundesrecht mit der Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetztes (EWKG) zum 29.03.2025 in Landesrecht umgesetzt. Dabei wurden den planungsverantwortlichen Stellen, den Gemeinden, weitere Vereinfachungen des Wärmeplanungsprozesses zur Option gestellt. Auf der Grundlage des EWKG und des WPG sind nun die Gemeinden verpflichtet, ihre Kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Das Land Schleswig-Holstein zahlt den Gemeinden für die Durchführung der Wärmeplanung einen finanziellen Ausgleich (Konnexitätsmittel).
Alle neun Gemeinden im Amt Bokhorst-Wankendorf haben beschlossen, sich zusammenzuschließen und die Kommunale Wärmeplanung gemeinsam in einem sogenannten „Konvoi-Verfahren“ durchzuführen. Dies bedeutet, dass das Ergebnis des Planungsprozesses ein gemeinsamer, gemeindegebietsübergreifender Wärmeplan sein wird.
Die entsprechenden Durchführungsbeschlüsse sind hier zu finden:
Gemeinde Bönebüttel am 02.12.2025
Gemeinde Großharrie am 19.03.2025
Gemeinde Rendswühren am 10.04.2025
Gemeinde Ruhwinkel am 30.06.2025
Gemeinde Schillsdorf am 08.05.2025
Eignungsprüfung
In der Eignungsprüfung wird auf Grundlage vorhandener Daten untersucht, inwiefern sich das Gemeindegebiet oder einzelne Teilgebiete mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für die Versorgung über ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen. Wird eine entsprechende Eignung mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, darf im weiteren Prozessverlauf ein verkürztes und im Aufwand reduziertes Verfahren der Wärmeplanung angewendet werden. Konkret bedeutet dies, dass die Schritte der Bestandsanalyse sowie der Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete entfallen können. Im Rahmen der Potenzialanalyse werden in diesen Gebieten nur Potenziale für eine dezentrale Wärmeversorgung ermittelt. Ebenfalls ist die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie nicht erforderlich. Sind die Voraussetzungen für das verkürzte Verfahren in einem Teilgebiet nicht erfüllt, ist für dieses Gebiet der vollständige Prozess der Kommunalen Wärmeplanung durchzuführen.
Bestandsanalyse
Ab der Bestandsanalyse wird ein Fachplanungsbüro mit der Erarbeitung des Kommunalen Wärmeplans beauftragt. In der Bestandsanalyse werden systematisch Daten dazu erfasst, welcher Wärmeverbrauch aktuell besteht und welcher Wärmebedarf zukünftig im Gemeindegebiet bestehen wird. Das Ergebnis wird eine Treibhausgasbilanz für den Wärmesektor sein, die aufzeigt, welche Energieträger momentan eingesetzt werden und welche Versorgungsarten (dezentral oder zentral). Die Bestandsanalyse bildet die Grundlage für die Entwicklung eines Zielszenarios und die Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete.
Potenzialanalyse
In der Potenzialanalyse werden sowohl Potenziale für die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme im Gemeindegebiet und angrenzenden Gemeindegebieten als auch die Wärmespeicherung untersucht. Dies gilt für die zentrale Nutzung in Wärmenetzen und die dezentrale Nutzung in Gebäuden. Zudem werden die Potenziale zur Reduktion des Wärmebedarfs aufgezeigt.
Entwicklung eines Zielszenarios
Mit den Ergebnissen der vorherigen Prozessschritte wird dann die Entwicklung eines Zielszenarios für die zukünftige treibhausgasneutrale Wärmversorgung bis zum Jahr 2040 erarbeitet. Außerdem wird das beplante Gebiet in Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt. In diesen wird zwischen zentralen Wärmeversorgungsgebieten über ein Wärmenetz (oder Wasserstoffnetz) und dezentralen Versorgungsgebieten unterschieden, in denen individuelle Lösungen für die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung der Gebäude mit hoher Wahrscheinlichkeit die wirtschaftlichste Variante darstellen werden.
Umsetzungsstrategie
Auf Grundlage der Bestands- und Potenzialanalyse und abgestimmt auf das definierte Zielszenario werden anschließend für die Gemeinde unmittelbar zu realisierende Maßnahmen identifiziert und entwickelt. Diese Maßnahmen bilden die Umsetzungsstrategie. Sie dient dazu, dass das Zielszenario der treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 schrittweise erreicht werden kann. Darüber hinaus benennt sie die relevanten Akteure, die an der Umsetzung zu beteiligen sind oder von den Maßnahmen betroffen sein werden.
Beschluss des Wärmeplans
Im Rahmen der einzelnen Prozessschritte werden die relevanten Akteure beteiligt und erhalten die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen zu den Teilergebnissen der Wärmeplanung. Die eingegangenen Rückmeldungen werden geprüft, abgewogen und in den finalen Wärmeplan integriert. Nach Abschluss aller vorherigen Prozessschritte und der Beteiligung wird der finale Wärmeplan von der jeweiligen Gemeindevertretung beschlossen.
Der finale Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument und bietet einen Orientierungsrahmen für Bürger/-innen, wie eine zukünftige Wärmeversorgung vor Ort möglichst wirtschaftlich und effizient gestaltet werden kann. Gleichzeitig zeigt der finale Wärmeplan konkrete Maßnahmen auf, mit denen die Gemeinden das entwickelte Zielszenario einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung erreichen können. Wichtig ist jedoch: Der Kommunale Wärmeplan ist nicht rechtlich verbindlich und begründet damit keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Sofern der Wärmeplan vor dem 30.06.2028 beschlossen wird, wird zudem nicht – wie fälschlicherweise häufig angenommen – die derzeit noch nach dem Gebäudeenergiegesetz bestehende Verpflichtung ausgelöst, bei dem Austausch einer irreparablen Heizung in Bestandsgebäuden mindestens 65% der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien zu erfüllen. Die Bürger/-innen behalten ebenfalls die Wahlfreiheit ihrer Heizungsart nach dem Gebäudeenergiegesetz, unabhängig davon, in welchem Wärmeversorgungsgebiet (dezentral oder zentral) das eigene Gebäude im Kommunalen Wärmeplan liegen sollte.
Hinweis: Da die Bundesregierung derzeit eine Novellierung des GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) anstrebt und auch eine Überarbeitung des Wärmeplanungsgesetzes angekündigt hat, ist davon auszugehen, dass sich der gesetzliche Rahmen im Jahr 2026 verändern wird.
Nach den Durchführungsbeschlüssen aller Gemeinden, wird die Eignungsprüfung durch die Klimaschutzagentur im Kreis Plön GmbH erstellt, deren Ergebnisse im 2. Quartal 2026 erwartet werden. Danach erfolgt die gemeinsame Beauftragung eines externen Fachplanungsbüro zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung, deren Zwischenergebnisse und Informationen zu stattfindenden Veranstaltungen werden ebenfalls auf dieser Website veröffentlicht. Der Kommunale Wärmeplan wird voraussichtlich in 2027 erwartet. Während des gesamten Prozesses werden die Gemeinden durch die Klimaschutzagentur im Kreis Plön GmbH begleitet.
Die Ergebnisse der Eignungsprüfung werden hier zeitnah veröffentlicht.
Kontaktmöglichkeiten
Für Fragen zur kommunalen Wärmeplanung stehen Herr Marc Teegen als die Projektleitung und Frau Carolin Böttcher von der Klimaschutzagentur im Kreis Plön GmbH zur Verfügung.
Marc Teegen, marc.teegen@amt-bokhorst-wankendorf.de
Carolin Böttcher, carolin.boettcher@klimaschutz-ploen.de