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Geschichte

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat mit den Leitlinien zur künftigen kommunalen Struktur aus dem Jahre 2005 vorgegeben, dass mit Ablauf des Jahres 2008 keine Verwaltungseinheiten mehr bestehen dürfen mit weniger als 8.000 Einwohnern. Die seit 1948 bestehenden Ämter Bokhorst und Wankendorf hatten im Jahre 2005 rund 4.700 bzw. 5.600 Einwohnerinnen und Einwohner. Wegen der deutlich zu geringen Einwohnerzahl mussten sich beide Ämter nach Verwaltungspartnern umsehen. Die geografische Nähe und viele Ähnlichkeiten wie beim Landschaftsbild, Gemeindestrukturen, Vereinsleben sowie zahlreiche Verflechtungen im Bereich des Brandschutzes, des Sportes und letztlich auf Verwaltungsebene führten im Herbst 2005 zu ersten Gesprächen über eine Fusion der Ämter. Eine jeweils fünfköpfige Arbeitsgruppe kam zügig voran, sodass bereits im ersten Halbjahr 2006 die ersten Beschlussfassungen in den zuständigen Gremien erfolgten. Der Fusionsvertrag wurde am 31.10.2006 feierlich unterzeichnet. Nach der formellen Genehmigung des Innenministers wurde das Amt Bokhorst-Wankendorf gebildet und besteht nun rechtlich seit dem 01.01.2008. Alleiniger Verwaltungssitz ist die Gemeinde Wankendorf, da das dort bestehende Verwaltungsgebäude groß genug ist, die neue gemeinsame Verwaltung ohne besondere Investitionen aufzunehmen.

Mehrheitlich hat die Gemeindevertretung Bönebüttel beschlossen, sich verwaltungsmäßig der Stadt Neumünster anzuschließen. Gegen die Entscheidung des Innenministers, diesem kommunalpolitischen Wunsch zu folgen, hat eine der amtsangehörigen Gemeinden den Rechtsweg beschritten. Das Verfahren ist seit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig-Holstein vom August 2009 abgeschlossen. Die Gemeinde Bönebüttel ist jetzt amtsfrei und führt eine Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Neumünster.

Die übrigen acht Gemeinden bilden nun eines der einwohnerkleinsten Ämter in Schleswig-Holstein mit gut 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf einer Fläche von rund 130 km2.

Besuchen Sie das Amt Bokhorst-Wankendorf mit seinen amtsangehörigen Gemeinden.