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Verpflichtende Maßnahmen zur Energieeinsparung

Folgende Energiesparmaßnahmen wurden von der Bundesregierung beschlossen und sind von allen Betroffenen einzuhalten. Ich darf Sie daher bitten, die folgenden Verordnungen zu beachten! Maßnahmen zur Energieeinsparung.pdf
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Allgemeinverfügung des Amtes Bokhorst-Wankendorf zur Fristverlängerung
nach § 8 Satz 2 des Gaststättengesetztes
Auf der Grundlage des § 8 Satz 2 Gaststättengesetz (GastG) vom 20.11.1998 (BGBl. I S.3418) in Verbindung mit § 106 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das LandSchleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG) vom 02.06.1992 (GVOBl. 1992,243, 534) beide in der zurzeit geltenden Fassung und dem Erlass des Ministeriums fürWirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein…