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F-Plan Rendswühren 42. Änderung und B-Plan Nr. 28 “Windenergienutzung”

hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeinde Rendswühren beabsichtigt, für den östlichen Teil des Windvorranggebietes PR2_PLO_030 den Flächennutzungsplan zu ändern sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Windenergienutzung“ aufzustellen, um verbindliche Vorgaben zu Standorten und Höhen der geplanten Windenergieanlagen (WEA) zu treffen.
Der Geltungsbereich dieser 42. Änderung des Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 liegt südlich der stillgelegten Bahntrasse Neumünster – Plön, südwestlich der Gemeindegrenze zu Ruhwinkel, nordwestlich von Schönböken, nördlich von Altenrade sowie östlich von Dreikronen.
Die Gemeinde lädt hiermit alle an der Planung interessierten Bürgerinnen und Bürger, dazu gehören auch Kinder und Jugendliche, dazu ein, an der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB teilzunehmen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet
vom 09.01.2023.. bis zum 08.02.2023.
primär über das Internet als Online-Beteiligung statt. Die Planunterlagen sind auf der Homepage des Amtes Bokhorst-Wankendorf unter der Adresse „www.amt-bokhorst-wankendorf.de“ unter der Rubrik „Bauen und Planen“ / Aktuelle Bauleitplanverfahren. einzusehen.

Personen, die keine Möglichkeit haben, das Internet zu nutzen und/oder eine Erörterung wünschen, können sich mit der Amtsverwaltung Bokhorst Wankendorf während der Dienststunden telefonisch Tel.: 04326/997916.) oder per E-Mail ralf.bretthauer@amt-bokhorst-wankendorf.de in Verbindung setzen, um einen Termin für die Öffentlichkeitsbeteiligung durch Einsichtnahme in die ausliegenden Planunterlagen

in der Amtsverwaltung Bokhorst-Wankendorf, Kampstraße 1, 24601 Wankendorf

zu vereinbaren. In dieser Öffentlichkeitsbeteiligung ist jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen hierzu können schriftlich oder während des Termins zur Niederschrift oder unter „ralf.bretthauer@amt-bokhorst-wankendorf.de.“ per E-Mail zugesandt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB auch bei eventuellen Planungsänderungen nur einmal durchzuführen ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Wankendorf, den 29.12.2022
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher

f-plan-42-und-b-plan-28-rendswuehren.pdf