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F-Plan – Belau 8. Änderung „Windenergienutzung“

8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Potenzialfläche für Windenergie östlich der B430 bzw. südöstlich vom Ortsteil „Vierhusen“, südlich der Straße „Honigholz“ bis an die Gemeindegrenzen zu Dersau, Schmalensee und Stocksee

Bekanntmachung erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Bekanntmachung der Veröffentlichung des Vorentwurfs nach § 3 Absatz 1 BauGB

Die Gemeindevertretung Belau hat am 19.03.2026 den Beschluss zur erneuten Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Belau gefasst. Mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes zielt die Gemeinde auf eine Ausweisung eines Windenergiegebietes im Gemeindegebiet außerhalb von Vorranggebieten für die Windenergie, im Bereich der nördlichen Grenze der Potenzialfläche für die Windenergie PR3_SEG_088 auf der Grundlage des § 245e Absatz 5 Baugesetzbuch (Gemeindeöffnungsklausel). Das Windenergiegebiet wird auf der Grundlage des § 249c Absatz 1 Baugesetzbuch auch als Beschleunigungsgebiet für die Windenergie an Land dargestellt.

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 19.03.2026 wurde der Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und zur Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

Der Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Potenzialfläche für Windenergie östlich der B430 bzw. südöstlich vom Ortsteil „Vierhusen“, südlich der Straße „Honigholz“ bis an die Gemeindegrenzen zu Dersau, Schmalensee und Stocksee und die Begründung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom

13.04.2026 bis einschließlich 15.05.2026

im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite eingesehen werden: Aktuelle Bauleitplanverfahren

Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt mit allen nach den §§ 3 und 4 Baugesetzbuch erforderlichen Beteiligungsverfahren, einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch.

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 Baugesetzbuch wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: frauke.missfeldt@amt-bokhorst-wankendorf.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: In Papierform oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden in der Amtsverwaltung.
  • Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 Baugesetzbuch, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Belau / das Amt Bokhorst-Wankendorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch besteht folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Baugesetzbuch: Der Vorentwurf und die Begründung liegen während der oben genannten Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung Bokhorst-Wankendorf, Kampstraße 1, 24601, Zimmer 18, während folgender Zeiten:

Montag               08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag             Geschlossen
Mittwoch            08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag                08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer: 04326/997945 (Frau Mißfeldt) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz Baugesetzbuch zusätzlich in das Internet unter der folgenden Internetseite eingestellt: Aktuelle Bauleitplanverfahren

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz Baugesetzbuch über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz Baugesetzbuch, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.

Weiter werden die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung in der oben genannten Veröffentlichungsfrist in BOB-SH (Bauleitplanung Online-Beteiligung SH) unter https://bob-sh.de eingestellt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das auch im Internet veröffentlicht wird.

Wankendorf, den 09. April 2026
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher

F-Plan-8-Belau-Planzeichnung.pdf
F-Plan-8-Belau-Begründung.pdf
F-Plan-8-Belau-Artenschutz.pdf
F-Plan-8-Belau-Rotmilan.pdf
F-Plan-8-Belau-Mindestabstände.pdf
F-Plan-8-Belau-Bestand.pdf