Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes
Nr. 24 der Gemeinde Wankendorf nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 30. März 2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Wankendorf für die Grundstücke ‘Röterberg 4 – 12’, westlich der Straße ‘Röterberg’, südlich der Bebauung ‘Röterberg Nr. 2’, nördlich der Bebauung ‘Röterberg Nr. 14’ sowie östlich der Bebauung ‘Im Winkel 7’, der Stellplatzfläche am ‘Markt’ und der Bebauung ‘Markt Nr. 4’ und die Begründung liegen
vom 02. Mai 2023 bis zum 06. Juni 2023
in der Amtsverwaltung Bokhorst-Wankendorf, Zimmer 20, während folgender Zeiten
Montag 8.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr
und gerne nach Vereinbarung
öffentlich aus.
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-bokhorst-wankendorf.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13 a BauGB der Innenentwicklung dient.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an die Anschrift marc.teegen@amt-bokhorst-wankendorf.de abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
Nr. 24 unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Wankendorf, den 20.04.2023
Az.: 622-21-5/24/Te
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher