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B-Plan Nr. 21 – Wankendorf „Kampstraße/Seestraße“

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Wankendorf nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 27.05.2025 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet südlich der Bebauung ‚Kampstraße 2 – 22‘, östlich „Röterberg“ sowie der Bebauung „Röterberg 17 und 21-25“, nördlich der Bebauung „Bornhöveder Landstraße 1“, „Seestraße 2-12“ und „Birkenweg 1“, westlich der Bebauung „Seestraße 19“ sowie einer Spielplatzfläche und die Begründung wurden gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß §§ 4a Abs. 3 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung können im Internet unter https://www.bob-sh.de/ eingesehen werden und liegen

vom 30.06.2025 bis zum 16.07.2025

in der Amtsverwaltung Bokhorst-Wankendorf, Zimmer 20, während folgender Zeiten:

Montag                8.30 – 12.00 Uhr

Mittwoch              8.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag       14.00 – 18.00 Uhr

Freitag                 8.30 – 12.00 Uhr

und gerne nach Vereinbarung

öffentlich aus.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach §§ 4a Abs. 3 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse „www.amt-bokhorst-wankendorf.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, per E-Mail an Frauke.Missfeldt@amt-bokhorst-wankendorf.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen dürfen nur zu den geänderten, bzw. ergänzten Abschnitten der Planung gegenüber den letzten Auslegungsunterlagen, abgegeben werden. Diese sind in den Unterlagen gekennzeichnet. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Wankendorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 „für das Gebiet südlich der Bebauung ‚Kampstraße 2 – 22‘, östlich „Röterberg“ sowie der Bebauung „Röterberg 17 und 21-25“, nördlich der Bebauung „Bornhöveder Landstraße 1“, „Seestraße 2-12“ und „Birkenweg 1“, westlich der Bebauung „Seestraße 19“ sowie einer Spielplatzfläche mit örtlicher Bauvorschrift ist im anliegenden Übersichtsplan (unmaßstäblich) mit einer unterbrochenen schwarzen Linie gekennzeichnet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Abs.1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Wankendorf, den 26.06.2025
Az.: 622-21-5/21-Mi
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher

B-Plan-21-Wankendorf.pdf