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Wahlbekanntmachung

Ein Zettel mit der Aufschrift "Wahlen"
  1. Am 14. Mai 2023 finden die Wahlen der Gemeindevertretungen in den Gemeinden Belau, Großharrie, Rendswühren, Ruhwinkel, Schillsdorf, Stolpe, Tasdorf und Wankendorf statt.
    Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
    Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Plön verbunden.
  2. Die Gemeinden Großharrie, Rendswühren, Ruhwinkel und Tasdorf gehören bei der Kreiswahl zum Wahlkreis 12 (Bokhorst-Wankendorf West/Bönebüttel). Die Gemeinden Belau, Schillsdorf, Stolpe und Wankendorf gehören bei der Kreiswahl zum Wahlkreis 13 (Bokhorst-Wankendorf Ost).
    Die Einteilung der Gemeinden in Wahlkreise und die Lage der Wahlräume sind aus dem beigefügtem Anhang ersichtlich.
  3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
    Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

    Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Für die Gemeindewahl wird ein weißer, für die Kreiswahl ein roter (pinkfarbener) Stimmzettel verwendet.
    Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Gemeindewahl in den Gemeinden

    Belau, Großharrie und Tasdorf                          5 Stimmen
    Rendswühren, Ruhwinkel, Schillsdorf               6 Stimmen
    Stolpe                                                               7 Stimmen
    Wankendorf                                                      3 Stimmen

    die beliebig verteilt werden können.
    Bei der Kreiswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme.
    Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.
    Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.
    In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

  4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
  5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
    b) durch Briefwahl
    teilnehmen.
    Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Amt Bokhorst-Wankendorf, Kampstraße 1, 24601 Wankendorf (Zimmer 1, 3 oder 4), die amtlichen Stimmzettel für die Gemeinde- und Kreiswahl, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an das Amt Bokhorst-Wankendorf absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch beim Amt Bokhorst-Wankendorf abgegeben werden.

    Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlkreises/Wahlbezirks zugeht.
    Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.
  6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

    Wankendorf, den 25.04.2023
    Az. 063-21/02-I-Se    
    Ralf Bretthauer
    Gemeindewahlleiter

Anhang zur Wahlbekanntmachung

GemeindeGemeindewahlkreisGemeindewahlbezirkKreiswahlbezirkWahlraumbarrierefrei
BelauBelauBelau 1Nr. 13Bistro Café „Perdöler Mühle“ Perdöler Mühle 3 24601 Belauja
GroßharrieGroßharrieGroßharrie 1Nr. 12Feuerwehrgerätehaus Preetzer Landstraße 35 a 24625 Großharrieja
RendswührenRendswührenRendswühren 1Nr. 12Grundschule Schipphorst Schipphorster Weg 4 24619 Rendswührennein
RuhwinkelRuhwinkelRuhwinkel 1Nr. 12Feuerwehrgerätehaus Ruhwinkel Dorfstraße 2 a 24601 Ruhwinkelja
SchillsdorfSchillsdorfSchillsdorf 1Nr. 13Grundschule Hüttenwohld Ziegelhofer Weg 6 24637 Schillsdorfja
StolpeStolpeStolpe 1Nr. 13Dorfgemeinschaftshaus Depenauer Weg 5 24601 Stolpeja
TasdorfTasdorfTasdorf 1Nr. 12Feuerwehrgerätehaus Heidberg 3 a 24536 Tasdorfja
WankendorfWankendorf Nr. 1Wankendorf 1Nr. 13Grundschule Wankendorf und Umgebung Schulweg 6 24601 Wankendorfja
Wankendorf Nr. 2Wankendorf 2Nr. 13
Wankendorf Nr. 3Wankendorf 3Nr. 13

Abgrenzung der Wahlkreise in der Gemeinde Wankendorf (zugehörige Straßen)

Wahlkreis 1Wahlkreis 2Wahlkreis 3
   
Achtern HövenBirkenwegAm Schimmelhof
Alter BahndammBornhöveder LandstraßeBansrader Weg
Auf dem BösDistelwegBockelhorner Weg
BahnhofstraßeEichgrundBrandkuhl
Bockhorner WegFroschkoppelDorfstraße
BösterredderIm WinkelFinksaal
Friedrich-Hebbel-WegInstenkoppelJägersberg
Fritz-Reuter-StraßeKampstraßeKölling
Gorch-Fock-StraßeKirchtorKöllingbek
Klaus-Groth-WegKönigsberger StraßeKuhlrade
MühlenstraßeMarktLöhndorf
RaiffeisenstraßeMoorredderObendorfer Weg
Thomas-Mann-StraßeNesselwegPinnbarg
 Perdöler WegSchulweg
 Plöner StraßeSteigkoppel
 RöterbergTannenbergstraße
 SandkuhlTheodor-Storm-Straße
 SeestraßeWohldtor
 Stettiner Straße 
 Stolper Weg 
 Veerblöcken 
 Wiesengrund