- Am 09. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt.
Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. - Die Gemeinden des Amtes Bokhorst-Wankendorf sind in folgende Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk Nr. | Bezeichnung des Wahlbezirks | Wahlraum | barrierefrei |
1 | Belau | Café und Restaurant „Perdoeler Mühle“ Perdöler Mühle 3 24601 Belau | ja |
1 | Großharrie | Feuerwehrgerätehaus Preetzer Landstraße 35 a 24625 Großharrie | ja |
1 | Rendswühren | Grundschule Schipphorst Schipphorster Weg 4 24619 Rendswühren | ja |
1 | Ruhwinkel | Feuerwehrgerätehaus Schönböken Am Teich 7 24601 Ruhwinkel | ja |
1 | Schillsdorf | Grundschule Hüttenwohld Ziegelhofer Weg 6 24637 Schillsdorf | ja |
1 | Stolpe | Dorfgemeinschaftshaus Depenauer Weg 5 24601 Stolpe | ja |
1 | Tasdorf | Feuerwehrgerätehaus Heidberg 3 a 24536 Tasdorf | ja |
1 | Wankendorf | Grundschule Wankendorf und Umgebung Schulweg 6 24601 Wankendorf | ja |
2 | Wankendorf | Grundschule Wankendorf und Umgebung Schulweg 6 24601 Wankendorf | ja |
Die genaue Aufteilung der Wahlbezirke Nr. 1 und 2 der Gemeinde Wankendorf sind am Ende der Bekanntmachung aufgeführt.
Auskünfte zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte erhalten Sie beim Blinden- und Sehbehindertenverein SH unter der Telefonnummer 0451 / 4085080 (info@bsvsh.org).
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis 19. Mai 2024 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Für alle Gemeinden zusammen wurde ein Briefwahlbezirk gebildet. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 09.06.2024 um 17.00 Uhr in der Amtsverwaltung Bokhorst-Wankendorf, Kampstraße 1, 24601 Wankendorf zusammen.
- Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis (Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis) oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
- Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
- Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
- durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
- durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Amt Bokhorst-Wankendorf einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig dem Amt Bokhorst-Wankendorf übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch beim Amt Bokhorst-Wankendorf (nicht aber im Wahllokal) abgegeben werden.
- Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 6 Absatz 4 des Europawahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu die Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 6 Absatz 4a des Europawahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Die Wahlbezirke der Gemeinde Wankendorf teilen sich wie folgt auf:
Wahlbezirk 1 | Wahlbezirk 2 |
Achtern Höven | Alter Bahndamm |
Am Schimmelhof | Auf dem Bös |
Bahnhofstraße | Birkenweg |
Bansrader Weg | Bornhöveder Landstraße |
Bockelhorner Weg | Bösterredder |
Bockhorner Weg | Distelweg |
Brandkuhl | Eichgrund |
Dorfstraße | Fritz-Reuter-Straße |
Finksaal | Froschkoppel |
Friedrich-Hebbel-Weg | Gorch-Fock-Straße |
Jägersberg | Im Winkel |
Kirchtor | Instenkoppel |
Kölling | Kampstraße |
Köllingbek | Klaus-Groth-Weg |
Kuhlrade | Königsberger Straße |
Löhndorf | Markt |
Obendorfer Weg | Moorredder |
Pinnbarg | Mühlenstraße |
Schulweg | Nesselweg |
Steigkoppel | Perdöler Weg |
Tannenbergstraße | Plöner Straße |
Theodor-Storm-Straße | Raiffeisenstraße |
Thomas-Mann-Straße | Röterberg |
Wohldtor | Sandkuhl |
Seestraße | |
Stettiner Straße | |
Stolper Weg | |
Veerblöcken | |
Wiesengrund |
Wankendorf, den 16.05.2024
Az. 060-01-I-Se
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher