Die Gemeinde Ruhwinkel beabsichtigt einen Teil des Weges „Charles-Roß-Weg“ sowie den Weg „Alte Koppel“ gem. § 8 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 in der zurzeit gültigen Fassung teilweise einzuziehen. Geplant ist den Weg für Verkehr mit einer Gesamtmasse von mehr als 7,5 t zu sperren, da Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen, die gegenüber privaten Interessen überwiegen.
Die Straße „Alte Koppel“ fungiert als Gemeindeverbindungsweg.
Der Plan der einzuziehenden Fläche liegt im Amt Bokhorst-Wankendorf, Kampstraße 1, 24601 Wankendorf, Zimmer 21, vom 11.06.2026 bis 09.07.2026, während der Geschäftszeiten, für alle Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme aus. Betroffene Bürgerinnen und Bürger, dessen Belange durch die Einziehung berührt werden, haben Gelegenheit, Einwendungen zu erheben. Diese sind bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung (24.07.2026) schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Bokhorst-Wankendorf zu erheben.

Wankendorf, den 02. Juni 2026
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher