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Regelabfuhr der Hauskläranlagen in den Gemeinden Belau, Ruhwinkel, Stolpe und Wankendorf

Ein Gullydeckel

Die Regelabfuhr der Hauskläranlagen in den Gemeinden Belau, Ruhwinkel, Stolpe und Wankendorf wird in der Zeit vom 19.08.2024 bis 04.10.2024 von der Firma Blunk GmbH aus Rendswühren durchgeführt.

Achtung!

Ich bitte um Kenntnisnahme folgender Neuerung:

Sollte der Fahrer der Firma Blunk bei der Abfuhr feststellen, dass eine Grube mit Feststoffen, welche laut Satzung nicht über die Hauskläranlage entsorgt werden dürfen, gefüllt ist, dann erfolgt keine direkte Regelabfuhr. Der Eigentümer wird in diesem Fall schriftlich von der „Nichtanfuhr“ unterrichtet. Die Grube muss dann zu einem späteren Zeitpunkt gesondert abgefahren und der Fäkalschlamm im Klärwerk der Stadt Neumünster abschließend entsorgt werden. Die  Kosten  für die vergebliche Abfuhr und der erneuten Abfuhr mit Entsorgung im Klärwerk Neumünster sind vom Eigentümer zu tragen.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen die Amtsverwaltung (Frau Seidler, Tel. 04326/9979-32, E-Mail: yvonne.seidler@amt-bokhorst-wankendorf.de und Frau Schuster, Tel. 04326/9979-31, E-Mail: anna-lena.schuster@amt-bokhorst-wankendorf.de ) zur Verfügung.

Wankendorf, den 14.08.2024
Az.: II-Sei + II-Sch
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher