In letzter Zeit wurden an das Ordnungsamt vermehrt Hinweise herangetragen, die auf Rattenbefälle schließen lassen. Daher möchten wir Sie auf diesem Wege über die Rattenbekämpfung informieren.
Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. Ihr Kot und ihr Urin führen zu einer Geruchsbelästigung und zu einer Gesundheitsgefährdung. Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden.
Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Plön sind u.a. die Eigentümerinnen oder Eigentümer zur Rattenbekämpfung auf bebauten und unbebauten Grundstücken verpflichtet. Die Verpflichteten haben jeden Rattenbefall unverzüglich zu bekämpfen.
Bekämpfung im Sinne dieser Verordnung ist das Ergreifen von Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung von Ratten in einem begrenzten Raum oder Gebiet, um deren Verbreitung zu verhindern.
Sollten Sie einen Rattenbefall auf Ihren Grundstück festgestellt haben, sind Sie somit verpflichtet, selbstständig und unverzüglich entsprechende Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchzuführen beziehungsweise zu beauftragen.
Bei der Bekämpfung ist auf Folgendes zu achten:
- Menschen und Tiere dürfen nicht gefährdet werden.
- Auf Bekämpfungsmittel und Bekämpfungsgeräte ist deutlich sichtbar hinzuweisen; bei Giften sind auch der Name des Mittels und des Wirkstoffs anzugeben.
- Zur Bekämpfung von Ratten dürfen nur Mittel und Geräte verwendet werden, die nach der Gefahrstoffverordnung zugelassen und im Handel erhältlich sind.
Das Unterlassen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Bitte helfen Sie, die Anzahl der mit uns lebenden Ratten nachhaltig zu verringern und treffen Sie zudem Maßnahmen, damit es gar nicht erst zu einem Rattenbefall kommt.
- Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen.
- Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter – niemals daneben. Lagern Sie die gelben Säcke bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich.
- Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht auf dem Kompost oder in der Toilette.
- Lassen Sie keine für Haustiere oder Vögel vorgesehene Futterquelle unkontrolliert offenstehen.
- Füttern Sie keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen.
- Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf Hygiene und Sauberkeit. Verschließen Sie offene Stellen jeder Art in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern, damit Ratten nicht in die Gebäude gelangen können.
Die vollständige Version der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Plön ist auf der Homepage des Kreises Plön (www.kreis-ploen.de) einsehbar.
Ich bitte um Beachtung und Verständnis.
Wankendorf, den 05.06.2025
Az.: 517-21-I/Je
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher