Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (Katasteramt) hat mit den Vermessungen zum Flurbereinigungsverfahren in der Gemeinde Großharrie begonnen.
Die örtlichen Vermessungsarbeiten erstrecken sich auf das gesamte Gemeindegebiet. Ich weise insbesondere darauf hin, dass die mit der Schlussvermessung beauftragten Beschäftigten die Grundstücke betreten und befahren müssen. Sie sind dazu nach § 35 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der zurzeit gültigen Fassung und § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG) vom 12.04.2004 berechtigt.
Wankendorf, den 19.05.2025
Az.: 642-25/7-III/Urb
Amt Bokhorst- Wankendorf
Der Amtsvorsteher