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F-Plan – Wankendorf 31. Änderung „Photovoltaik“

31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wankendorf

Der Geltungsbereich liegt westlich des Privatweges „ehem. Kleinbahn“, östlich der Bebauung Bansrader Weg 4 und landwirtschaftlicher Flächen, südlich angrenzend an landwirtschaftliche Flächen, nördlich sowie östlich angrenzend an den Bansrader Weg und eine landwirtschaftliche Fläche.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wankendorf hat in ihrer Sitzung am 25. März 2024 beschlossen, für das Gemeindegebiet die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes für den o.g. Geltungsbereich aufzustellen.

Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Plangeltungsbereich ist in der abgedruckten Karte dargestellt.

Wankendorf, den 25. April 2024
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher

Übersichtskarte Plangeltungsbereich Geltungsbereich 31. Änderung F-Plan der Gemeinde Wankendorf