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F-Plan – Tasdorf 28. Änderung und B-Plan Nr. 24 – Tasdorf “Windenergienutzung”

Amtliche Bekanntmachung des Amtes Bokhorst-Wankendorf

       für die Bauleitplanung der Gemeinde Tasdorf

  • Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst der Gemeinde Tasdorf für ein Gebiet östlich von Tasdorf, westlich von Busdorf, südlich der Landesstraße L 67 und nördlich der Kreisstraße 16 – Windenergienutzung –
  • des Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Tasdorf für ein Gebiet östlich von Tasdorf, westlich von Busdorf, südlich der Landesstraße L 67 und nördlich der Kreisstraße 16 – Windenergienutzung –
  • Hier:
    Bekanntmachung der Umstellung des Verfahrens der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes von einem sachlichen Teilflächennutzungsplan “Windenergie” steht gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine 28. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 5 BauGB

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) zum Bebauungsplan Nr. 24 und der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 01.03.2022 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst für den Bereich der Gemeinde Tasdorf für ein Gebiet östlich von Tasdorf, westlich von Busdorf, südlich der Landesstraße L 67 und nördlich der Kreisstraße 16 der Gemeinde Tasdorf – Windenergienutzung – und der Entwurf der Begründung dazu sowie der zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde für das Gebiet für ein Gebiet östlich von Tasdorf, westlich von Busdorf, südlich der Landesstraße L 67 und nördlich der Kreisstraße 16 der Gemeinde Tasdorf – Windenergienutzung – und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 28.03.2022 bis zum 04.05.2022 im Amt Bokhorst-Wankendorf, Kampstraße 1, 24601 Wankendorf, Zimmer 10, 1. Stock, während der Dienststunden
Montag, Freitag:                              8:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
Mittwoch:                                         8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
Donnerstag:                                     14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
öffentlich aus. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich.

Mit dieser Flächennutzungsplanänderung und dem Bebauungsplan soll eine abschließende Regelung von Flächen, in denen Windparks gebaut werden können, erfolgen, die erst über § 35 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) eine Privilegierung bekommen haben. Dadurch sollen in der Gemeinde die Erzeugung und Nutzung von regenerativen Energien vorangetrieben werden. Zudem sollen die Art und das Maß der Nutzung der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen und für die Landwirtschaft auf Ebene des Bebauungsplanes klar geregelt werden.
Mit dem Beschluss der Gemeindevertretung in der Sitzung am 01.03.2022 erfolgt zudem die Umstellung des Verfahrens der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes von einem sachlichen Teilflächennutzungsplan “Windenergie” steht gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für das gesamte Gemeindegebiet, mit Ausnahme der bebauten Ortslagen, die nach § 34 BauGB bzw. § 30 BauGB bebaubar sind, auf eine 28. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 5 BauGB für ein Gebiet östlich von Tasdorf, westlich von Busdorf, südlich der Landesstraße L 67 und nördlich der Kreisstraße 16 der Gemeinde Tasdorf – Windenergienutzung -.
Folgende umweltbezogene Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus; die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus:

  1. der Umweltbericht vom 01.03.2022 zu den Planungen. Er ist jeweils Teil der Begründung
  2. Landschaftsplan der Gemeinde Tasdorf
  3. Hydrometeorologische Stellungnahme zum WEA-Verfahren Tasdorf von Dezember 2020
  4. Gutachtliche Stellungnahme zur Schallimmissionsprognose vom 17.12.2021
  5. Berechnung Rotorschattenwurfdauer vom 07.12.2021
  6. Vertragsentwürfe nach § 11 BauGB zur Sicherung des Ausgleichs
  7. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 01.02.2022
  8. die eingegangenen Stellungnahmen zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan Nr. 24 aus den Beteiligungen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Planung der Windenergieeignungsfläche, den festgesetzten Standorten sowie der geplanten Höhenbegrenzung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft. Sie enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, die allgemein verfügbar sind bzw. im Rahmen des Bebauungsplanes geäußert wurden. Sie treffen gleichlautend auch für die Änderung des Flächennutzungsplanes wie folgt zu:

  • Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen:
    • finden sich unter Punkt 1.1 (28. Änderung des Flächennutzungsplans (FNPÄ) und B-Plan Nr. 24), 2.3 (28. FNPÄ) 2.5 (B-Plan Nr. 24), 3 (28. FNPÄ und B-Plan Nr. 24.), 6 (28. FNPÄ) und 7 (B-Plan Nr. 24) der Begründung sowie den Anlagen der Begründungen,
    • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: nachbarlichem Rücksichtnahmegebot, Abständen zur Wohnbebauung, Naherholung, Siedlungsentwicklung, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Verschattung sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen, Sichtbarkeit in der Landschaft,
  • Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere:
    • finden sich in der Stellungnahme des Kreises Plön (B-Plan Nr. 24), Punkt 1.2 (28. FNPÄ und B-Plan Nr. 24), 2.3 (28. FNPÄ) 2.5 (B-Plan Nr. 24), 6 (28. FNPÄ) und 7 (B-Plan Nr. 24) sowie den Anlagen der Begründungen;
    • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Bewertung von Störwirkung (insb. Vogelzug, Großvögel und Fledermäuse), Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, Auswirkungen auf Tiere durch das Planvorhaben, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen, Auswirkungen auf NATURA 2000-Gebiete bzw. den Artenschutz.
  • Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen:
    • finden sich in den Stellungnahmen des Kreises Plön, unter Punkt 1.2 (28. FNPÄ und B-Plan Nr. 24), 2.3 (28. FNPÄ) 2.5 (B-Plan Nr. 24), 6 (28. FNPÄ) und 7 (B-Plan Nr. 24) sowie den Anlagen der Begründungen;
    • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächennutzungen, Auswirkungen durch die Planvorhaben (Beeinträchtigungen), Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.
  • Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser:
    • finden sich in den Stellungnahmen des Kreises Plön, unter Punkt 1.1.3 (28. FNPÄ und B-Plan Nr. 24), Punkt 1.2 (28. FNPÄ und B-Plan Nr. 24), 2.3 (28. FNPÄ) 2.5 (B-Plan Nr. 24), 4  (28. FNPÄ und B-Plan Nr. 24), 5 (28. FNPÄ und B-Plan Nr. 24), 6 (28. FNPÄ) und 7 (B-Plan Nr. 24) sowie den der Begründungen;
    • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: zur Geländesituation, Niederschlagsentwässerung, Flächennutzung, Kleingewässer, Gräben und Verbandsgewässer, Eingriffe durch Fundamentgründung, Zuwegung, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
  • Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft:
    • finden sich in den Stellungnahmen des Kreises Plön sowie unter Punkt 2.3 (28. FNPÄ) 2.5 (B-Plan Nr. 24), 6 (28. FNPÄ) und 7 (B-Plan Nr. 24) sowie den Anlagen der Begründungen;
    • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Emissionsquellen, Auswirkungen durch die Planvorhaben.
  • Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft:
    • finden sich in den Stellungnahmen des Kreises Plön sowie unter Punkt 2.3 (28. FNPÄ) 2.5 (B-Plan Nr. 24), 6 (28. FNPÄ) und 7 (B-Plan Nr. 24) sowie den Anlagen der Begründungen;
    • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Betrachtungsraum, Variantenuntersuchungen, Landschaftsbildraumeinheiten, Fotodokumentation, Vorbelastungen, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen, Wirkzonen, Landschaftsbild im Plangeltungsbereich, Auswirkungen durch die Planvorhaben, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.
  • Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter:
    • finden sich in den Stellungnahmen des Kreises Plön sowie unter Punkt 2.3 (28. FNPÄ) 2.5 (B-Plan Nr. 24), 6 (28. FNPÄ) und 7 (B-Plan Nr. 24) sowie den Anlagen der Begründungen;
    • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Sichtbeziehungen.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse „www.amt-bokhorst-wankendorf.de“ ins Internet eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, elektronisch oder während der genannten Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der vorgenannten Behörde abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „lnformationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.

Wankendorf, den 17. März 2022
Az. 622-21-10/28
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher


b-plan-24-f-plan-28-tasdorf-Ergaenzung-Begruendung.pdf
b-plan-24-f-plan-28-tasdorf.pdf
f-plan-28-tasdorf-bekanntgabe-der-wirksamkeit.pdf