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F-Plan – Stolpe 15. Änderung “Erweiterung Gewerbegebiet”

Genehmigung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stolpe
für das Gebiet südlich der Straße ‘An der Straßenmeisterei’, östlich der Straße ‘Kirchtor’
(K 43), westlich der Autobahn 21 (A 21) sowie nördlich der Gemeindegrenze zu Wankendorf

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 30. Juni 2021 beschlossene 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stolpe für das Gebiet südlich der Straße ‘An der Straßenmeisterei’, östlich der Straße ‘Kirchtor’
(K 43), westlich der Autobahn 21 (A 21) sowie nördlich der Gemeindegrenze zu Wankendorf mit Bescheid vom 15. November 2021, Az. IV524-512.111-57.080 (15.Ä.) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Bokhorst-Wankendorf, Kampstraße 1, 24601 Wankendorf, Zimmer 20, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse www.amt-bokhorst-wankendorf.de.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215
Abs. 1 BauGB).

Wankendorf, den 25. November 2021
Az. 622-11-4/15/Te
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher

f-plan-stolpe-15.-aenderung.pdf