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F-Plan – Stolpe 14. Änderung “Kräuterpark”

Genehmigung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stolpe
für das Gebiet östlich der A 21, südlich der Dorfstraße, westlich und nördlich landwirtschaftlich genutzter Flächen (Kräuterpark Stolpe) und nordöstlich anschließende Flächen.

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 28. Oktober 2020 beschlossene 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stolpe für das Gebiet östlich der A 21, südlich der Dorfstraße, westlich und nördlich landwirtschaftlich genutzter Flächen (Kräuterpark Stolpe) und nordöstlich anschließende Flächen mit Erlass vom 13. November 2020, Az.: IV524-512.111-57.080 (14.Ä.), nach § 6 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Bokhorst-Wankendorf, Zimmer 20, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse www.amt-bokhorst-wankendorf.de.
Es wird um Beachtung gebeten, dass aufgrund des Ausbreitungsgeschehens des Coronavirus SARS-CoV-2 der Zutritt zum Verwaltungsgebäude nur mit Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zulässig ist.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Wankendorf, den 3. Dezember 2020
Az. 622-11-4/14/Te
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher

f-plan-stolpe-14.-aenderung.pdf