46. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst für den Bereich der Gemeinde Schillsdorf für das Gebiet westlich der Einmündung Busdorfer Weg, nördlich des Busdorfer Weges, südlich des Bornrümer Weges und entlang der Gemeindegrenze zu Tasdorf
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schillsdorf hat in ihrer Sitzung am 24. Januar 2024 beschlossen, für das Gemeindegebiet die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst für den Bereich der Gemeinde Schillsdorf für das Gebiet westlich der Einmündung Busdorfer Weg, nördlich des Busdorfer Weges, südlich des Bornrümer Weges und entlang der Gemeindegrenze zu Tasdorf aufzustellen.
Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Plangeltungsbereich ist in der abgedruckten Karte dargestellt.
Wankendorf, den 22. Februar 2024
Az. 622-11-9/46/Mi
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher