Genehmigung der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst für den Bereich der Gemeinde Schillsdorf „Sonderbaufläche Photovoltaik“ für das Gebiet nordwestlich des Ortsteils Bokhorst, nördlich der Siedlung Busdorf sowie südlich der zur Gemeinde Großharrie gehörenden Waldgebiete Rehhorst und Vogelsangerholz
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 19. März 2026 abschließend beschlossene 41. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst für den Bereich Schillsdorf für das Gebiet nordwestlich des Ortsteils Bokhorst, nördlich der Siedlung Busdorf sowie südlich der zur Gemeinde Großharrie gehörenden Waldgebiete Rehhorst und Vogelsangerholz mit Bescheid vom 07.07.2026, IV524 – 512.111-57.071 (41.Ä.) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Bokhorst-Wankendorf, Kampstraße 1, 24601 Wankendorf, Zimmer 20, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse www.amt-bokhorst-wankendorf.de.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215
Abs. 1 BauGB).
Wankendorf, den 21.08.2026
Az.: 622-11-9/41-III/Mi
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher
