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F-Plan – Schillsdorf 41. Änderung “Sonderbaufläche Photovoltaik“

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst für den Bereich der Gemeinde Schillsdorf „Sonderbaufläche Photovoltaik-Freiflächenanlage“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schillsdorf in der Sitzung am 29.05.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst für den Bereich der Gemeinde Schillsdorf „Sonderbaufläche Photovoltaik-Freiflächenanlage“ für das im Ortsteil Busdorf in der Gemarkung Bokhorst gelegene Gebiet nordwestlich des Ortsteils Bokhorst, nördlich der Siedlung „Busdorf“ sowie südlich der zur Gemeinde Großharrie gehörenden Waldgebiete Rehhorst und Vogelsangerholz und die Begründung sind in der Zeit vom 24.06.2024 bis 26.07.2024 im Internet veröffentlicht und können unter der Adresse www.amt-bokhorst-wankendorf.de/verwaltung/aktuelle-bauleitplanverfahren eingesehen werden.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

  1. Umweltbericht zur Planung (effplan, 2024) als Teil der Begründung
  2. Landschaftsplan der Gemeinde Schillsdorf
  3. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gem. § 44 BNatSchG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Schillsdorf „Freiflächenphotovoltaik Busdorf“ (SCHMAL & RATZBOR, 2024)
  4. Errichtung einer Photovoltaik-Anlage, Gemeinde Schillsdorf, Kreis Plön – Erfassung und Bewertung der Brutvögel (BioConsult, 2022)
  5. Haselmauskartierung 2022 – Ergebnisbericht, Errichtung einer Photovoltaik-Anlage, Gemeinde Schillsdorf, Kreis Plön (BioConsult, 2022)
  6. Errichtung einer Photovoltaik-Anlage, Gemeinde Schillsdorf, Kreis Plön – Stellungnahme Habitatzerschneidung (BioConsult, 2022)
  7. Blendgutachten PV-Anlage Busdorf – Analyse der Reflexionswirkungen einer Photovoltaikanlage (Solarpraxis engineering, 2023)
  8. Errichtung einer PV-FFA in der Gemeinde Schillsdorf – Biotoptypenkartierung (effplan, 2023)
  9. die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs.1 BauGB



Übersicht über die relevanten umweltbezogenen Themen:

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf das Landschaftsbild, auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, auf Fläche, Boden und Wasser, auf Klima und Luft und auf Kultur- und Sachgüter geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • finden sich in [1], [7] sowie [9] in den eingegangenen Stellungnahmen der Landesplanungsbehörde vom 17.08.2022, des Kreises Plön vom 10.01.2023, des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 14.06.2022, des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Abt. TU vom 05.05.2022, der Landwirtschaftskammer vom 20.05.2022 und der der Handwerkskammer vom 02.06.2022.
  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Besiedlung, zu Vorbelastungen des Landschaftsbildes (bspw. durch bauliche Strukturen und Nutzungen), Vorbelastungen durch Emissionen (bspw. durch Geräusche, Gerüche und Staub), Veränderungen der Landschaftsbild- und Emissionsbelastung (Blendung) bei Umsetzung der Planung, Vermeidungsmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • finden sich in [1], [2] sowie [9] in den eingegangenen Stellungnahmen der Landesplanungsbehörde vom 17.08.2022, des Kreises Plön vom 10.01.2023 und der AG-29 vom 03.06.2022.
  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur landschaftlichen Ausstattung des Plangebietes, Vorbelastungen durch bauliche Strukturen und Nutzungen einschließlich Fotodokumentation der Bestandsflächen, zu Auswirkungen bei Umsetzung der Planung, möglichen Ausgleich bei unvermeidbaren Eingriffen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • finden sich in [1], [2], [3], [4], [5], [6], [8] sowie [9] in den eingegangenen Stellungnahmen Kreises Plön vom 10.01.2023, des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Abt. UF vom 16.05.2022 und der AG-29 vom 03.06.2022.
  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Biotoptypen, Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten und zur Ausgestaltung der Anlage, Auswirkungen durch Bauarbeiten, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, artenschutzrechtliche Bewertung, möglichen Ausgleich bei unvermeidbaren Eingriffen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Fläche, Boden und Wasser

  • finden sich in [1], [2], [8] sowie [9] in den eingegangenen Stellungnahmen des Kreises Plön vom 10.01.2023 und der AG-29 vom 03.06.2022.
  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodennutzung, Oberflächen- und Grundwasser, Auswirkungen durch Versiegelung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, möglichen Ausgleich bei unvermeidbaren Eingriffen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • finden sich in [1], [2] sowie [9] in den eingegangenen Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer vom 20.05.2022
  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Klimafaktoren, Niederschlagsmengen, Vorbelastungen durch Emissionen (bspw. durch Geräusche, Gerüche und Staub), Auswirkungen bei Umsetzung der Planung.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • finden sich in [1], [2] sowie [9] in eingegangenen Stellungnahmen des Kreises Plön vom 10.01.2023 und des Archäologischen Landesamtes SH vom 29.05.2022
  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu denkmalgeschützten Objekten, Größe der baulichen Anlage, Auswirkungen bei Umsetzung der Planung, Vorbelastungen des Landschaftsbildes, Vermeidungsmaßnahmen; archäologische Funde sind mitzuteilen

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen sind ebenfalls im Internet veröffentlicht.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch per E-Mail an marc.teegen@amt-bokhorst-wankendorf.de übermitteln. Stellungnahmen können auch schriftlich oder während der unten angegebenen Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst für den Bereich der Gemeinde Schillsdorf unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Zusätzlich liegen die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB im Internet zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeit vom 24.06.2024 bis 26.07.2024 in der Amtsverwaltung Bokhorst-Wankendorf, Kampstraße 1, 24601 Wankendorf, Zimmer 20, während folgender Zeiten

Montag                8.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch              8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag       14.00 – 18.00 Uhr
Freitag                 8.30 – 12.00 Uhr
und gerne nach Vereinbarung
öffentlich aus.

Des Weiteren sind der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB im Internet zu veröffentlichenden Unterlagen über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit veröffentlicht ist und mit ausliegt.

Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden bezieht sich der folgende Hinweis: Eine Vereinigung im Sinne von § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Wankendorf, den 12. Juni 2024
Az.: 622-11-9/41/Te
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher

f-plan-41-schillsdorf.pdf