Genehmigung der 27. Änderung des F-Planes des ehemaligen Amtes Bokhorst für den Bereich der Gemeinde Schillsdorf
Gebiet des Landgasthofes Kirschenholz (Hauptstraße 4), östlich der Hauptstraße sowie nördlich und südlich des Weges ‚Försterei‘
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 20. Februar 2019 beschlossene 27. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst für den Bereich der Gemeinde Schillsdorf für das Gebiet des Landgasthofes Kirschenholz (Hauptstraße 4), östlich der Hauptstraße sowie nördlich und südlich des Weges ‚Försterei‘ mit Erlass vom 23. Mai 2019, Az.: IV524-512.111-57.071 (27.Ä.), nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Bokhorst-Wankendorf, Zimmer 20, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Wankendorf, den 27. Juni 2019
Az. 622-11-9/27/Te
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher
f-plan-schillsdorf-27.-aenderung.pdf