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F-Plan – Ruhwinkel 7. Änderung “Dorfstraße”

Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ruhwinkel

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 12. Dezember 2022 abschließend beschlossene 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ruhwinkel für das Gebiet am südlichen Ortsrand westlich der Dorfstraße mit Bescheid vom 31.01.2023, Az. IV524-512.111-57.069 (7.Ä.) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Bokhorst-Wankendorf,
Kampstraße 1, 24601 Wankendorf, Zimmer 20, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse www.amt-bokhorst-wankendorf.de.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215
Abs. 1 BauGB).

Wankendorf, den 09.02.2023
Az.: 622-11-3/7/Mi
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher

f-plan-7-ruhwinkel.pdf