Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ruhwinkel
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 25. September 2023 abschließend beschlossene 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ruhwinkel für folgende vier Teilbereiche östlich der A21:
- der nördliche Teilbereich (Teilbereich 1) befindet sich südlich der Ortslage Tanneneck, westlich der Bornhöveder Landstraße und östlich der A 21,
- der Teilbereich 2 schließt sich westlich der Ortslage Ruhwinkel südlich an den Teilbereich 1 an,
- der Teilbereich 3 liegt nordwestlich „Seeraden“ sowie östlich der A 21 und
- Teilbereich 4 befindet sich nördlich der „Appelallee“, östlich der A 21 und unmittelbar nördlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Bornhöved
mit Bescheid vom 10.11.2023, Az. IV524-512.111-57.069 (6.Ä.) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Bokhorst-Wankendorf, Kampstraße 1, 24601 Wankendorf, Zimmer 20, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente im Internet unter der Adresse www.amt-bokhorst-wankendorf.de eingestellt. Zudem ist der Plan im Internet im „Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein“ einsehbar.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215
Abs. 1 BauGB).
Wankendorf, den 23.11.2023
Az.: 622-11-3/6-Mi
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher