Veröffentlichung im Internet des Entwurfes der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst für den Bereich der Gemeinde Rendswühren nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 30.09.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst für den Bereich der Gemeinde Rendswühren für „vier Teilbereiche südlich der Bundesstraße 430 und nördlich der Grenzau sowie einen Teilbereich nördlich der Bundesstraße 430, westlich des Ruhmer Weges und östlich des Neuenrader Weges“ und der Entwurf der Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom
03.11.2025 bis zum 05.12.2025
im Internet veröffentlich und können unter folgender Internetseite eingesehen werden: www.amt-bokhorst-wankendorf.de. Des Weiteren sind die zu veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich gemacht (www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung) und liegen in der Amtsverwaltung des Amtes Bokhorst-Wankendorf, Kampstraße 1, 24601 Wankendorf während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht zur Planung (Pro Regione, 09.09.2025). Er ist Teil der Begründung zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst für den Bereich der Gemeinde Rendswühren
 - Landschaftsplan der Gemeinde Rendswühren (2003)
 - Brutvogelkartierung (Görrissen, 29. Oktober 2024)
 - Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen der Gemeinde Rendswühren (Elbberg, 8. Dezember 2023)
 - die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
 
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf das Landschaftsbild, auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, auf Boden, Fläche und Wasser, auf Klima und Luft und auf Kultur- und Sachgüter geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- finden sich in (1), (2), (4) und (5) (Stellungnahmen von: Kreis Plön; Landesamt für Umwelt (LfU))
 - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Erforderlichkeit eines Blendgutachtens, immissionsschutzrechtlichen Belangen, Besiedlung, zu visuellen Beeinträchtigungen, Blendwirkungen, zu Vorbelastungen durch Immissionen; Veränderungen der Immissionen bei Umsetzung der Planung; Brandschutz, Vermeidungsmaßnahmen
 
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
- finden sich in (1), (2), (4) und (5) (Stellungnahmen von: Ministerium für Inneres, Wohnen und Sport Referat IV Abt. Landesplanung, Kreis Plön)
 - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur landschaftlichen Ausstattung des Plangebietes, zu Vorbelastungen durch bauliche Strukturen und Nutzungen; Auswirkungen bei Umsetzung der Planung; Vermeidungsmaßnahmen
 
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- finden sich in (1), (2), (3) und (5) (Stellungnahmen von: Kreis Plön, Untere Forstbehörde, AG 29)
 - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum Status von angrenzenden Waldflächen und Waldabständen, Darstellungen und Festsetzungen zu Knicks und Hecken, Abständen, zur Erforderlichkeit von Artenschutzgutachten und Artenschutzfachbeitrag, Biotoptypen; Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten; jagdrechtliche Belange, Auswirkungen durch Bauarbeiten; Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen; artenschutzrechtliche Bewertung; möglicher Ausgleich oder Ersatz (Kompensation) bei unvermeidbaren Eingriffen
 
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden, Fläche und Wasser
- finden sich in (1), (2), (4) und (5) (Stellungnahmen von: Ministerium für Inneres, Wohnen und Sport Referat IV Abt. Landesplanung, Kreis Plön, Industrie- und Handelskammer, AG 29)
 - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Inanspruchnahme hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen, zum Vorbehaltsgebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe, Bodenschutzkonzept, Altstandort/Altlastenverdacht, Wasserschutzgebiet, Bodentypen, Bodennutzung, Oberflächen- und Grundwasser; Auswirkungen durch Bauarbeiten und Betrieb; Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, möglicher Ausgleich oder Ersatz (Kompensation) bei unvermeidbaren Eingriffen.
 
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
- finden sich in (1) und (2)
 - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Klimafaktoren; Niederschlagsmengen; Auswirkungen bei Umsetzung der Planung
 
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und Sachgüter
- finden sich in (1), (2) und (5) (Stellungnahmen von: Kreis Plön, Archäologisches Landesamt SH)
 - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu vorhandenen Boden- und Baudenkmälern sowie Gründenkmälern, erforderlichen Voruntersuchungen, archäologischen Interessengebieten sowie zum generellen Fund von Kulturdenkmälern.
 
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
 - Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist per E-Mail an martensen@pro-regione.de möglich. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg besteht folgende Möglichkeit: Postalisch an Amt Bokhorst-Wankendorf, Bauleitplanung, Kampstraße 1, 24601 Wankendorf oder per Niederschrift während der Dienststunden im Amt.
 - Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4 a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst für den Bereich der Gemeinde Rendswühren unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst für den Bereich der Gemeinde Rendswühren nicht von Bedeutung ist.
 
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite eingestellt: www.amt-bokhorst-wankendorf.de.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Bei F-Plänen:
Eine Vereinigung im Sinne von § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der räumliche Geltungsbereich der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst für den Bereich der Gemeinde Rendswühren ist in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt.
Wankendorf, den 30. Oktober 2025
Az. 622-11-8/48/Mi
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher