Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst für den Bereich der Gemeinde Rendswühren nach § 4 Absatz 2 BauGB und § 3 Absatz 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 03.12.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst für das Gebiet südlich der Kreisstraße K 16, südwestlich von Wankendorf, westlich von Schönböken, nördlich von Rendswühren und Schipphorst sowie nördlich bzw. östlich von Dreikronen und die Begründung sind in der Zeit vom
02.02.2026 bis 02.03.2026
im Internet veröffentlicht und können unter der Adresse
www.amt-bokhorst-wankendorf.de/verwaltung/aktuelle-bauleitplanverfahren
eingesehen werden.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung (effplan, 2025)
- Landschaftsplan der Gemeinde Rendswühren
- Artenschutzbericht für das Windenergie – Vorranggebiet PR2_PLO_030 (bioplan, 2025)
- Gutachten zur Standorteignung (I17 Wind, 2023)
- Schalltechnisches Gutachten (I17 Wind, 2023)
- Berechnung der Schattenwurfdauer (I17 Wind, 2023)
- Biotoptypenkartierung (effplan, 2023)
- die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs.1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Übersicht über die relevanten umweltbezogenen Themen
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Fläche, Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen und seine Gesundheit
- finden sich in [1], [2], [4], [5], [6] und [8] in den eingegangenen Stellungnahmen des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport – Referat Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht vom 10.01.2023, vom 03.02.2023 und vom 14.08.2023, des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr – Luftfahrtbehörde vom 13.12.2022, des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Abt. TU vom 21.12.2022 und der Gemeinde Wankendorf vom 24.01.2023 und der Privatpersonen vom 02.02.2023, vom 08.02.2023 und vom 07.10.2025
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Besiedlung, zu Vorbelastungen des Landschaftsbildes (bspw. durch bauliche Strukturen und Nutzungen), Vorbelastungen durch Emissionen (bspw. durch Geräusche, Gerüche und Staub), Veränderungen der Landschaftsbild- und Emissionsbelastung (Blendung) bei Umsetzung der Planung, Vermeidungsmaßnahmen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
- finden sich in [1], [2], [7] und [8] in den eingegangenen Stellungnahmen der Privatpersonen vom 02.02.2023, vom 08.02.2023 und vom 07.10.2025
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur landschaftlichen Ausstattung des Plangebietes, Vorbelastungen durch bauliche Strukturen und Nutzungen einschließlich Fotodokumentation der Bestandsflächen, zu Auswirkungen bei Umsetzung der Planung, möglichen Ausgleich bei unvermeidbaren Eingriffen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- finden sich in [1], [2], [3], [7] und [8] in den eingegangenen Stellungnahmen der Privatpersonen vom 02.02.2023, vom 08.02.2023 und vom 07.10.2025
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Biotoptypen, Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten und zur Ausgestaltung der Anlage, Auswirkungen durch Bauarbeiten, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, artenschutzrechtliche Bewertung, möglichen Ausgleich bei unvermeidbaren Eingriffen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Fläche, Boden und Wasser
- finden sich in [1], [2] und [7]
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodennutzung, Oberflächen- und Grundwasser, Auswirkungen durch Versiegelung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, möglichen Ausgleich bei unvermeidbaren Eingriffen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
- finden sich in [1] und [8] in den eingegangenen Stellungnahmen des Deutschen Wetterdienstes vom 10.01.2023, des Archäologischen Landesamtes vom 07.12.2022
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Klimafaktoren, Niederschlagsmengen, Vorbelastungen durch Emissionen (bspw. durch Geräusche, Gerüche und Staub), Auswirkungen bei Umsetzung der Planung.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- finden sich in [1], [2] und [8] in eingegangenen Stellungnahmen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 03.01.2023, der Schleswig-Holstein Netz vom 05.01.2023, von der GM.SH vom 04.01.2023, vom Landesamt für Denkmalpflege vom 20.01.2023.
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu denkmalgeschützten Objekten, Größe der baulichen Anlage, Auswirkungen bei Umsetzung der Planung, Vorhandenen Leitungen, Vermeidungsmaßnahmen; archäologische Funde sind mitzuteilen
Umweltbezogene Informationen zu Wechselwirkungen
- finden sich in [1]
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu möglichen Wechselwirkungen unter Berücksichtigung der durchzuführenden schutzgutbezogenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen sind ebenfalls im Internet veröffentlicht.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch per E-Mail an
übermitteln. Stellungnahmen können auch schriftlich oder während der unten angegebenen Zei-ten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 42. F-Planänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Zusätzlich liegen die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB im Internet zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeit vom
02.02.2026 bis 02.03.2026
in der Amtsverwaltung Bokhorst-Wankendorf, Kampstraße 1, 24601 Wankendorf, Zimmer 20, während folgender Zeiten
Montag 8.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr
und gerne nach Vereinbarung
öffentlich aus.
Des Weiteren sind der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB im Internet zu veröffentlichenden Unterlagen über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit veröffentlicht ist und mit ausliegt.
Wankendorf, den 28.01.2026
Az.: 622-11-8/42-III/Mi
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher
f-plan-42-rendswuehren-Teil1.pdf
f-plan-42-rendswuehren-Teil2.pdf
f-plan-42-rendswuehren-Teil3.pdf