Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinden Belau, Großharrie, Rendswühren, Ruhwinkel, Schillsdorf, Stolpe, Tasdorf und Wankendorf hat in seiner Sitzung am 24.03.2023 folgende unmittelbaren Wahlvorschläge (I) und Listenwahlvorschläge (II) zugelassen. Diese Wahlvorschläge werden hiermit bekannt gemacht (§ 25 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG), §§ 31 Abs. 1, 87 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO)).
Wankendorf, den 27.03.2023
Az. 063-21/02-I-Se
Gemeindewahlleiter Ralf Bretthauer
Zugelassene-Wahlvorschlaege-zur-Kommunalwahl-am-14.05.2023.pdf