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B-Plan Nr. 5 – Belau 1. Änderung „Perdöler Mühle“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Perdoeler Mühle“ der Gemeinde Belau für das Gebiet nordwestlich des Belauer Sees, südwestlich der „Alten Schwentine“, südöstlich des Verbindungsweges zwischen „Perdoel“ und der „Dorfstraße“ (K14) und nordöstlich landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Belau hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB für den Campingplatz der „Perdoeler Mühle ist“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB be­schlossen.

Der Campingplatz der Perdoeler Mühle ist bereits seit 2015 mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 überplant. Seitdem wurden Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen durchgeführt. Nach über 5 Jahren sollen weitere Änderungen und Modernisierungen durchgeführt werden, da die bestehenden Festsetzungen, insbesondere hinsichtlich der inneren Erschließung und damit der städtebaulichen Untergliederung des Gebiets, eine wirtschaftliche Betreibung des Campingplatzes derzeit einschränken.

Durch die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vBPL) sollen unter Beachtung der im Umfeld des Plangebietes vorhandenen Gegebenheiten folgende Ziele und Zwecke der Planung erreicht werden:

  • die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Modernisierung und Ausrichtung des Campingplatzes,
  • die Optimierung der inneren Erschließung des Campingplatzes,
  • Standorte für Campinghäuser, Tipi-Zelte, Reisemobilhafen, Ferienwohnungen im bestehenden Gebäude der historischen Mühle sowie zusätzliche Sanitärräume zu schaffen.

Mit Hilfe des vorliegenden Planverfahrens soll eine bauliche, wirtschaftlich tragfähige Entwicklung des Standortes ermöglicht und zukunftsfähig gesichert werden.

Das Plangebiet befindet sich am Auslauf der Alten Schwentine, die den Belauer See mit dem Stolper See verbindet. Verkehrlich angebunden ist das Gebiet über einen Spurbahnweg, der aus östlicher Richtung kommend von der Kreisstraße 14 (K14) abzweigt und westlich des Plangebietes in einen wassergebundenen Weg übergeht. Dieser mündet südlich vom Gut Perdoel erneut in die K 14 ein. Es hat eine Größe von ca. 4,2 ha.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches werden umgrenzt:

  • im Nordosten: durch die Au der Schwentine mit ihren begleitenden Gehölzen,
  • im Nordwesten: durch eine Talaue mit Weideland,
  • im Süden: durch den Belauer See,
  • im Westen: durch Ackerland.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Dies wird hiermit bekanntgemacht.

Im Rahmen dieses Verfahrensabschnittes werden die Planungsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebau­ungsplan 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Perdoeler Mühle“der Gemeinde Belau, Vorentwurf vom 13.02.2025, in der Zeit

vom 14. April 2025 bis zum 16. Mai 2025

im Amt Bokhorst-Wankendorf, Zimmer Nr. 18 öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können während der Offenlage von jedermann eingesehen werden. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. In diesem Zeitraum können Sie sich schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Stellungnahmen können auch per E-Mail an die Anschrift frauke.missfeldt@amt-bokhorst-wankendorf.de abgegeben werden.

Die Einsichtnahme kann im Amt Bokhorst-Wankendorf, Kampstraße 1, 24601 Wankendorf während der Dienst- und Geschäftszeiten

Montag                       08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                     Geschlossen
Mittwoch                     08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag                 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag                        08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und gerne nach Vereinbarung erfolgen.

Zusätzlich ist der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Gemeinde Belau im Internet eingestellt und wie folgt abrufbar:

  • Bauleitplanung Online Beteiligung in Schleswig-Holstein unter: https://bob-sh.de/
  • auf der Internetpräsenz des Amtes Bokhorst-Wankendorf
  • Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig Holstein

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Wankendorf, den 09.04.2025
Az.: 622-21/2-1-5
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher

b-plan-5-belau.pdf