2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Teilbereich 1: Für das Gebiet nördlich der ‚Plöner Straße‘ (B 430), südlich der Hofflächen ‚Dorfstraße 3 und 3a‘ sowie östlich der ‚Dorfstraße‘ und Teilbereich 2: Für das Gebiet eines 20 m breiten Streifens beidseitig entlang der Flurstücksgrenze zwischen 96/6 und 92/7 der Flur 7“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Aufstellungsbeschluss und Bekanntmachung der Veröffentlichung des Entwurfs im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rendswühren hat in der Sitzung am 10.04.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 26 beschlossen.
Außerdem wurde in dieser Sitzung der Entwurf dazu gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.
Der Entwurf der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Teilbereich 1: Für das Gebiet nördlich der ‚Plöner Straße‘ (B 430), südlich der Hofflächen ‚Dorfstraße 3 und 3a‘ sowie östlich der ‚Dorfstraße‘ und Teilbereich 2: Für das Gebiet eines 20 m breiten Streifens beidseitig entlang der Flurstücksgrenze zwischen 96/6 und 92/7 der Flur 7“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom
12.05.2025 bis einschließlich 16.06.2025
im Internet veröffentlicht.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Aufstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: frauke.missfeldt@amt-bokhorst-wankendorf.de . Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: In Papierform oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden in der Amtsverwaltung.
- Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Rendswühren / das Amt Bokhorst-Wankendorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 nicht von Bedeutung ist.
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB besteht folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB: Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben genannten Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung Bokhorst-Wankendorf, Kampstraße 1, 24601, Zimmer 18, während folgender Zeiten:
Montag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag Geschlossen
Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer: 04326/997945 (Frau Mißfeldt) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter der folgenden Internetseite eingestellt:
https://amt-bokhorst-wankendorf.de/verwaltung/aktuelle-bauleitplanverfahren/
Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Weiter werden die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung in der oben genannten Veröffentlichungsfrist in BOB-SH (Bauleitplanung Online-Beteiligung SH) unter https://bob-sh.de eingestellt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das auch im Internet veröffentlicht wird.
Wankendorf, den 07. Mai 2025
Az. 622-21-8/2-26/Mi
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher