Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Wankendorf
für das Gebiet, das wie folgt umgrenzt wird:
- im Norden durch die Straße „Obendorfer Weg“,
- im Osten durch die bestehende Bebauung an der Straße „Tannenbergstraße“,
- im Süden durch das Flurstück 25/6 (teilweise) sowie die Straße „Bockelhorner Weg“,
- im Westen durch die landwirtschaftliche Fläche „Vorderer Jägersberg“.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wankendorf hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 23 gefasst. Wesentliche Planungsziele sind:
- Ergänzung des Wohnraumangebotes der Gemeinde Wankendorf für den örtlichen Bedarf durch Umwandlung einer bestehenden landwirtschaftlichen Fläche in ein Allgemeines Wohngebiet;
- langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung;
- Berücksichtigung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse;
- Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Wankendorf, den 11. Januar 2024
Az. 622-21-5/23/Mi
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher