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B-Plan Nr. 21 – Schillsdorf “Landhandel Timmermann”

Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Schillsdorf
für das im Ortsteil Bokhorst gelegene Gebiet östlich ‘Dorfstraße’ (K 16), nördlich der Bahntrasse, westlich landwirtschaftlicher Flächen, südlich ‘Kirchenweg’ sowie nördlich ‘Kirchenweg’ hinsichtlich einer westlich des Friedhofs benachbarten Fläche

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 26. Juni 2019 den Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Schillsdorf für das im Ortsteil Bokhorst gelegene Gebiet östlich ‘Dorfstraße’ (K 16), nördlich der Bahntrasse, westlich landwirtschaftlicher Flächen, südlich ‘Kirchenweg’ sowie nördlich ‘Kirchenweg’ hinsichtlich einer westlich des Friedhofs benachbarten Fläche, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des dieser Bekanntmachung folgenden Tages in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan mit der Begründung von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Bokhorst-Wankendorf, Kampstraße 1, 24601 Wankendorf, Zimmer 20, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der Bebauungsplan und die Begründung ins Internet unter der Adresse www.amt-bokhorst-wankendorf.de eingestellt.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch Berichtigung angepasst worden. Der berichtigte Plan kann, wie oben angegeben, eingesehen werden; ebenso können Auskünfte über den Inhalt gegeben werden.

Wankendorf, den 5. September 2019
Az. 622-21-9/21/Te
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher

b-plan-21-schillsdorf.pdf