Menü Schließen

B-Plan Nr. 12 – Wankendorf 3. Änderung “Auf dem Bös”

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Wankendorf
für die Grundstücke des Karosseriebaus und KFZ-Meisterbetriebs Theden (Flur 8, Flurstücke 16/11, 16/15, 263 und 265) und der sich nordwestlich anschließenden Fläche (Flur 8, Flurstücke 256 und teilweise 288) sowie für das Grundstück der Leitungsbau Nord GmbH (Flur 8, Flurstücke 16/8 und 276) und der angrenzenden Verkehrsflächen (Flur 8, Flurstücke 24/7 und 277)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wankendorf hat in ihrer Sitzung am 30. September 2019 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 für das oben genannte Plangebiet, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 tritt mit Beginn des dieser Bekanntmachung folgenden Tages in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung dazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Bokhorst-Wankendorf, Kampstraße 1 in 24601 Wankendorf, Zimmer 20, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der Bebauungsplan und die Begründung unter der Adresse www.amt-bokhorst-wankendorf.de ins Internet eingestellt.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diese 3. Änderung des Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Wankendorf, den 21. Januar 2021
Az. 622-21-5/12-3/Te
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher

b-plan-12-wankendorf-3.-aenderung.pdf