Liebe Hundebesitzerinnen, liebe Hundebesitzer,
aus gegebenem Anlass fordere ich alle Hundebesitzer auf, ihre Hunde innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug beim Amt Bokhorst-Wankendorf anzumelden, sofern noch nicht geschehen.
Unabhängig von der Anmeldepflicht sehen es die gemeindlichen Hundesteuersatzungen vor, dass die Steuerpflicht mit dem Monat beginnt, der auf den Monat folgt, in dem der Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird oder in dem der Hund drei Monate alt wird. Bei einem Zuzug beginnt die Steuerpflicht mit Beginn des Monats, der dem Zuzug folgt.
Ein Formular zur Anmeldung ist auf der Internetseite des Amtes oder direkt im Amtsgebäude, Kampstraße 1, 24601 Wankendorf erhältlich. Dieses ist vollständig auszufüllen und unterschrieben an das Amt zu leiten.
Kommt der Besitzer der Meldepflicht nicht nach, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 500,00 € geahndet werden.
Das Amt Bokhorst-Wankendorf behält sich eine stichprobenartige Überprüfung in naher Zukunft vor.
Wankendorf, den 12.03.2024
Az.: II-Sei, II-Sch
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher