Aus gegebener Veranlassung werden hiermit alle Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte usw. gemäß § 33 Abs. 3 und 4 des Straßen- und Wegegesetzes S.-H. aufgefordert, Knicks, Hecken und Bäume an den öffentlichen Straßen und Wegen (auch Gehwege) bis zum 28. Februar 2027 zurück zu schneiden und Totholz zu entfernen, soweit eine Gefährdung des Straßenverkehrs gegeben oder in nächster Zeit zu erwarten ist.
Die Frist für das „Auf-den-Stock-setzen“ der Knickgehölze und für die Durchführung von erheblichen bzw. größeren Rückschnitten endet gemäß den bundesweiten Regelungen am 28.Februar 2027.
Im Zuge dessen bitte ich auch insbesondere die Landwirte um Knickrückschnitte an landwirtschaftlichen Flächen in ihrer Breite und Höhe zu den angrenzenden öffentlichen Straßen und Wegen (Lichtraumprofil).
Bei all denjenigen, die unaufgefordert ihrer Verpflichtung nachkommen, bedanke ich mich ausdrücklich.
Wankendorf, den 20.10.2026
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher