Frühzeitige Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeinde Stolpe hat in ihrer Gemeindevertretersitzung am 01.07.2026 den Aufstellungsbeschluss für den
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Windpark Depenau“ und die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Gemeinde Stolpe
beschlossen.
Die Gemeinde Stolpe beabsichtigt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 „Windpark Depenau“ für das Gebiet östlich der A21, nördlich des Stolper Sees, westlich landwirtschaftlicher Flächen, südlich der Gemeindegrenze zu Löptin sowie nördlich und südlich der L 67 im Ortsteil Depenau. Durch diesen B-Plan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen bezüglich der Errichtung und Inbetriebnahme eines Windparks in der Gemeinde Stolpe geschaffen werden.
Das Plangebiet im Flächennutzungsplan ist derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird notwendig. Auf den dazu zu fassenden Aufstellungsbeschluss wird verwiesen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Die Gemeinde Stolpe lädt hiermit zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zu der Planung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch am
23. September 2026 um 18:30 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Stolpe, Depenauer Weg 5, 24601 Stolpe ein.
Der Vorentwurf zur Planung wird durch das beauftragte Planungsbüro erläutert. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird den erschienenen Interessierten Gelegenheit gegeben, sich zu äußern. Eventuelle Einwendungen werden bei Bedarf schriftlich aufgenommen. Alle Interessenten werden hiermit zum Erörterungstermin eingeladen.
Wankendorf, den 11.09.2026
Amt Bokhorst Wankendorf
Der Amtsvorsteher
