16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stolpe
Der Geltungsbereich liegt östlich der A21, nördlich des Stolper Sees, westlich landwirtschaftlicher Flächen, südlich der Gemeindegrenze zu Löptin sowie nördlich und südlich der L 67 im Ortsteil Depenau.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe hat in ihrer Sitzung am 01. Juli 2026 beschlossen, für das Gemeindegebiet die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für den o.g. Geltungsbereich aufzustellen.
Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und Inbetriebnahme eines Windparks.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Plangeltungsbereich ist in der abgedruckten Karte dargestellt.
Wankendorf, den 21. August 2026
Az. 622-11-4/16/Mi
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher
Übersichtskarte Plangeltungsbereich
Geltungsbereich 16. Änderung F-Plan der Gemeinde Stolpe
