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B-Plan Nr. 19 – Stolpe „Windenergienutzung“

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Stolpe

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Geltungsbereich liegt östlich der A21, nördlich des Stolper Sees, westlich landwirtschaftlicher Flächen, südlich der Gemeindegrenze zu Löptin sowie nördlich und südlich der L67 im Ortsteil Depenau.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe hat in ihrer Sitzung am 01. Juli 2026 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 für den o.g. Geltungsbereich gefasst.

Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und Inbetriebnahme eines Windparks.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Plangeltungsbereich ist in der abgedruckten Karte dargestellt.

Wankendorf, den 21. August 2026
Az. 622-21-4/16/Mi
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher

Übersichtskarte Plangeltungsbereich
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19
der Gemeinde Stolpe