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F-Plan – Belau 8. Änderung „Windenergienutzung“

8. Änderung des Flächennutzungsplanes: Für den Bereich der Potenzialfläche für Windenergie östlich der B430 bzw. südöstlich vom Ortsteil „Vierhusen“, südlich der Straße „Honigholz“ bis an die Gemeindegrenzen zu Dersau, Schmalensee und Stocksee

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Belau nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 02.07.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Belau für den Bereich der Potenzialfläche für Windenergie östlich der B430 bzw. südöstlich vom Ortsteil „Vierhusen“, südlich der Straße „Honigholz“ bis an die Gemeindegrenzen zu Dersau, Schmalensee und Stockseeund die Begründung sind in der Zeit vom

20.07.2026 bis 21.08.2026

im Internet veröffentlicht und können unter der Adresse
www.amt-bokhorst-wankendorf.de/verwaltung/aktuelle-bauleitplanverfahren
eingesehen werden.

Mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes zielt die Gemeinde auf eine Ausweisung eines Windenergiegebietes im Gemeindegebiet außerhalb von Vorranggebieten für die Windenergie, im Bereich der nördlichen Grenze der Potenzialfläche für die Windenergie PR3_SEG_088 auf der Grundlage des § 245e Absatz 5 Baugesetzbuch (Gemeindeöffnungsklausel). Das Windenergiegebiet wird auf der Grundlage des § 249c Absatz 1 Baugesetzbuch auch als Beschleunigungsgebiet für die Windenergie an Land dargestellt.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und werden ebenfalls im Internet veröffentlicht:

  1. Begründung mit Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung
  2. Plan: 8. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Belau. Bestand Biotop- und Nutzungstypen vom 25.02.2026
  3. Plan: 8. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Belau. Mindestabstände vom 11.06.2026
  4. Plan: 8. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Belau. Rotmilan vom 11.06.2026
  5. Artenschutzfachbeitrag für den Windpark Belau im Zuge der 8. Änderung des Flächennutzungsplans. Gemeinde Belau, Kreis Plön. Stand: 15.06.2026 von Bioplan
  6. (6) 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stocksee, Kreis Segeberg und 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Belau, Kreis Plön – immissionsschutzfachliche Bewertung zur Schatten-wurf- und Schallimmissionsbelastung durch Energiespeicher und Windenergieanlagen. Stand: 22.06.2026 von DNV Energy Systems Germany GmbH
  7. Landschaftsplan der Gemeinde Belau aus dem Jahr 1997

Der Umweltbericht enthält die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen, welche die Planung auf die folgenden Schutzgüter haben kann: Mensch und seine Gesundheit sowie Bevölkerung, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Landschaft und Schutzgebiete.

Weiterhin enthält der Umweltbericht Informationen zu Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern, zu Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und/oder Nichtdurchführung der Planung, zu Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen, zu Planungsalternativen und zu Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen.

Folgende umweltrelevante Stellungnahmen liegen ebenfalls mit aus:

(a) Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein vom 20.05.2026
(b) Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung Schleswig-Holstein als Untere Forstbehörde vom 05.05.2026
(c) Kreisverwaltung Plön vom 28.05.2026
(d) Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein als Obere Naturschutzbehörde vom 15.05.2026
(e) Stellungnahme der Öffentlichkeit Nr. 1 vom 06.05.2026

Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter mit den jeweils inhaltlich zugeordneten Unterlagen:

Schutzgüter
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
Aussagen zu den Auswirkungen
der Planung
Unterlagen
Informationen/
Stellungnahmen
Mensch / menschliche Gesundheit / Bevölkerung

(1), (3), (6) und (7) sowie
(a) und (c)
– zur Erholungsfunktion des Plangebietes,
– Bestandsdarstellung Schutzempfindlichkeit,
– zu Geräuschimmissionen und Schattenwurf
– zum Vorhandensein von Betrieben, die unter die „Störfallrichtlinie“ (Seveso III – Richtlinie) fallen,
– zu den Auswirkungen durch schwere Unfälle, Katastrophen,
– zu Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Schutzgüter Menschen und menschliche Gesundheit,
– fachrechtliche Hinweise.
(1), (3), (6) und (7) sowie
(a) und (c)
Mensch / menschliche Gesundheit / Bevölkerung
Pflanzen / Tiere / Natura-2000-Gebiete / biologische Vielfalt
– zu Flächennutzungen und Biotopstrukturen,
– zur artenschutzrechtlichen Betroffenheit der Tierarten bzw. Tiergruppen nach § 44 BNatSchG,
– zu den Auswirkungen der Planung auf die Lebensräume von Groß- und Greifvögeln, Brutvögeln, Rast- und Zugvögeln, Fledermäusen, Reptilien, Amphibien, Fischotter und Haselmaus,
– zu den Auswirkungen der Planung auf landwirtschaftliche Flächen und Gehölze,
– zu Maßnahmen zur Minderung erheblicher Beeinträchtigungen der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
– zu arten- und naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen,
– fachrechtliche Hinweise.
(1), (2), (4), (5) und (7) sowie
(a), (b), (c), (d) und (e)
Boden / Fläche– zum Flächenverbrauch,
– zu Standort- und Planungsalternativen,
– zu Bodenbeschaffenheit / Bodenfunktionen,
– zu Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen,
– zu Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Fläche,
– fachrechtliche Hinweise.
(1), (2) und (7) sowie
(c)
Wasser– Bestandsbeschreibung Gewässer
– zur Beeinträchtigung durch Versiegelungen,
– zu Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser,
– fachrechtliche Hinweise.
(1) und (7) sowie
(c)
Klima / Luft– zu Klimaschutz,
– zum Klima, Kaltluftentstehung, Kaltlufttransport und Luftregeneration,
– zu Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Schutzgüter Klima und Luft,
– fachrechtliche Hinweise.
(1) und (7)
Landschaft– über die Veränderung des Landschaftsbildes als Folge des Rückbaus der Altanlagen und Errichtung der neuen Windenergieanlagen,
– über die Lage des Plangebietes im Landschaftsraum,
– zu Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft,
– fachrechtliche Hinweise.
(1), (2) und (7) sowie
(a), (c) und (e)
Kultur- / sonstige Sachgüter / kulturelles Erbe– zur Betroffenheit von Bau- und Bodendenkmalen,
– zum Umgang bei archäologischen Funden und den Hinweisen auf archäologische Fundstellen,
– fachrechtliche Hinweise.
(1) und (7) sowie
(c)
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern– zu möglichen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.(1) und (7) sowie
(c)

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 Baugesetzbuch wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: luebeck@prokom-planung.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: In Papierform oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden in der Amtsverwaltung.
  • Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 Baugesetzbuch, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Belau / das Amt Bokhorst-Wankendorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch besteht folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Baugesetzbuch: Der Vorentwurf und die Begründung liegen während der oben genannten Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung Bok-horst-Wankendorf, Kampstraße 1, 24601, Zimmer 18, während folgender Zeiten:

Montag               08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag             Geschlossen
Mittwoch            08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag                08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer: 04326/997945 (Frau Mißfeldt) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz Baugesetzbuch zusätzlich in das Internet unter der folgenden Internetseite eingestellt: Aktuelle Bauleitplanverfahren

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz Baugesetzbuch über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz Baugesetzbuch, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das auch im Internet veröffentlicht wird.

Wankendorf, den 17. Juli 2026
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher

F-Plan-8-Belau-Planzeichnung.pdf
F-Plan-8-Belau-Planzeichnung-Einzelblätter.pdf
F-Plan-8-Belau-Begründung.pdf
F-Plan-8-Belau-Bestand.pdf
F-Plan-8-Belau-Mindestabstände.pdf
F-Plan-8-Belau-Rotmilan.pdf
F-Plan-8-Belau-Artenschutz.pdf
F-Plan-8-Belau-Schattenwurf-und-Schallimissionen.pdf
F-Plan-8-Belau-umweltrelevante-Stellungnahme-Kreis-Plön.pdf
F-Plan-8-Belau-umweltrelevante-Stellungnahme-Landesamt-für-Umwelt.pdf
F-Plan-8-Belau-umweltrelevante-Stellungnahme-Landesplanung.pdf
F-Plan-8-Belau-umweltrelevante-Stellungnahme-LLnL-Forstbehörde.pdf
F-Plan-8-Belau-umweltrelevante-Stellungnahme-Öffentlichkeit.pdf