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B-Plan Nr. 23 – Schillsdorf „Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik“

Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage“ der Gemeinde Schillsdorf nach § 4a Abs. 3 BauGB

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 11.12.2025 gebilligte und zur erneuten Veröffentlichung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 für das Gebiet nordwestlich des Ortsteils Bokhorst, nördlich der Siedlung „Busdorf“ sowie südlich der zur Gemeinde Großharrie gehörenden Waldgebiete Rehhorst und Vogelsangerholz, die Begründung sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan und dessen Beschreibung sind in der Zeit vom

                                                      19.01.2026 bis 16.02.2026

im Internet veröffentlicht und können unter der Adresse

www.amt-bokhorst-wankendorf.de/verwaltung/aktuelle-bauleitplanverfahren

eingesehen werden.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

  1. Umweltbericht als Bestandteil der Begründung (effplan, 2025)
  2. Landschaftsplan der Gemeinde Schillsdorf
  3. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag „Solaraprk Busdorf“ (bioplan, 2025)
  4. Ergebnisbericht Amphibienkartierung 2025 (BioConsult SH, 2025)
  5. Amtsweite Potenzialstudie, Stand 14.11.2023 und Standortkonzept der Gemeidne Schillsdorf, Stand 10.01.2024 (Elbberg, 2023 und 2024)
  6. Errichtung einer Photovoltaik-Anlage, Gemeinde Schillsdorf, Kreis Plön – Erfassung und Be-wertung der Brutvögel (BioConsult, 2022)
  7. Haselmauskartierung 2022 – Ergebnisbericht, Errichtung einer Photovoltaik-Anlage, Gemeinde Schillsdorf, Kreis Plön (BioConsult, 2022)
  8. Errichtung einer Photovoltaik-Anlage, Gemeinde Schillsdorf, Kreis Plön – Stellungnahme Habitatzerschneidung (BioConsult, 2022)
  9. Blendgutachten PV-Anlage Busdorf – Analyse der Reflexionswirkungen einer Photovoltaikanlage (Solarpraxis engineering, 2023)
  10. Errichtung einer PV-FFA in der Gemeinde Schillsdorf – Biotoptypenkartierung (effplan, 2025)
  11. die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs.1 BauGB sowie der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Übersicht über die relevanten umweltbezogenen Themen

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Fläche, Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen und seine Gesundheit

  • finden sich in [1], [2], [5], [9] und [11] in den eingegangenen Stellungnahmen der Landesplanungsbehörde vom 17.08.2022 und 05.08.2024, des Kreises Plön vom 10.01.2023 und 01.08.2024, des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 14.06.2022, des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr vom 16.07.2024 des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Abt. TU vom 05.05.2022, der Landwirtschaftskammer vom 20.05.2022 und der der Handwerkskammer vom 02.06.2022.
  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Besiedlung, zu Vorbelastungen des Landschaftsbildes (bspw. durch bauliche Strukturen und Nutzungen), Vorbelastungen durch Emissionen (bspw. durch Geräusche, Gerüche und Staub), Veränderungen der Landschaftsbild- und Emissionsbelastung (Blendung) bei Umsetzung der Planung, Vermeidungsmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • finden sich in [1], [2], [5] und [11] in den eingegangenen Stellungnahmen der Landesplanungsbehörde vom 17.08.2022 und 05.08.2024, des Kreises Plön vom 10.01.2023 und 01.08.2024 und der AG-29 vom 03.06.2022
  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur landschaftlichen Ausstattung des Plangebietes, Vorbelastungen durch bauliche Strukturen und Nutzungen einschließlich Fotodokumentation der Bestandsflächen, zu Auswirkungen bei Umsetzung der Planung, möglichen Ausgleich bei unvermeidbaren Eingriffen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • finden sich in [1], [2], [3], [4], [5], [6], [7], [8], [10] und [11] in den eingegangenen Stellungnahmen Kreises Plön vom 10.01.2023 und 01.08.2024, des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Abt. UF vom 16.05.2022 und 01.07.2024 und der AG-29 vom 03.06.2022.
  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Biotoptypen, Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten und zur Ausgestaltung der Anlage, Auswirkungen durch Bauarbeiten, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, artenschutzrechtliche Bewertung, möglichen Ausgleich bei unvermeidbaren Eingriffen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Fläche, Boden und Wasser

  • finden sich in [1], [2], [5] und [11] in den eingegangenen Stellungnahmen des Kreises Plön vom 10.01.2023 und 01.08.2024 und der AG-29 vom 03.06.2022.
  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodennutzung, Oberflächen- und Grundwasser, Auswirkungen durch Versiegelung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, möglichen Ausgleich bei unvermeidbaren Eingriffen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • finden sich in [1], [2] und [11] in den eingegangenen Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer vom 20.05.2022
  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Klimafaktoren, Niederschlagsmengen, Vorbelastungen durch Emissionen (bspw. durch Geräusche, Gerüche und Staub), Auswirkungen bei Umsetzung der Planung.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • finden sich in [1], [2], [5] und [11] in eingegangenen Stellungnahmen des Kreises Plön vom 10.01.2023 und des Archäologischen Landesamtes SH vom 29.05.2022 und 25.06.2024
  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu denkmalgeschützten Objekten, Größe der baulichen Anlage, Auswirkungen bei Umsetzung der Planung, Vorbelastungen des Landschaftsbildes, Vermeidungsmaßnahmen; archäologische Funde sind mitzuteilen

Umweltbezogene Informationen zu Wechselwirkungen

  • finden sich in [1]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu möglichen Wechselwirkungen unter Berücksichtigung der durchzuführenden schutzgutbezogenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen sind ebenfalls im Internet veröffentlicht.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch per E-Mail an

marc.teegen@amt-bokhorst-wankendorf.de

übermitteln. Stellungnahmen können auch schriftlich oder während der unten angegebenen Zei-ten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Zusätzlich liegen die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB im Internet zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeit vom

                                                      19.01.2026 bis 16.02.2026

in der Amtsverwaltung Bokhorst-Wankendorf, Kampstraße 1, 24601 Wankendorf, Zimmer 20, während folgender Zeiten

Montag 8.30 – 12.00 Uhr

Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr

Freitag 8.30 – 12.00 Uhr

und gerne nach Vereinbarung

öffentlich aus.

Des Weiteren sind der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB im Internet zu veröffentlichenden Unterlagen über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit veröffentlicht ist und mit ausliegt.

Wankendorf, den 13.01.2026
Az.: 622-21-9/23-III/Mi
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher

b-plan-23-schillsdorf_Teil1.pdf
b-plan-23-schillsdorf_Teil2.pdf
b-plan-23-schillsdorf_Teil3.pdf
schillsdorf-b23-pv-vorhabensbeschreibung-4a3.pdf
schillsdorf-b23-vep-4a3-visual.pdf
schillsdorf-b23-vep-4a3-A3.pdf