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Unnötige Kosten bei der Abwasserentsorgung im Amtsbereich

Ein Kreis mit einem "i" in der Mitte.

In den Wochen traten vermehrt Störfälle im Schmutzwassernetz auf, die auf verstopfte
Pumpen zurückzuführen waren. Verursacher dieser Verstopfungen sind u.a. Fasertücher,
Feuchttücher, „Einmalwaschlappen“, Reinigungsartikel, Toilettenartikel wie Wattestäbchen
oder Tampons, aber auch Fettansammlungen.

Diese sind laut § 5 Abs. 3 der Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus
Grundstücksabwasseranlagen des Amtes Bokhorst-Wankendorf (Abwassersatzung) nicht
dem Schmutzwasserkanal zuzuführen, sondern über den Hausmüll zu entsorgen.

Sollte Ihr Haushalt hierzu gehören, bitte ich um zukünftige Beachtung. Dieses hilft die Anzahl
der Störfälle deutlich zu reduzieren und die Kosten zu senken.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass gem. § 13 Abs. 1 d und Abs. 3 der Abwassersatzung
ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig nach § 5 Abs. 3 unzulässige
Abwassereinleitungen vornimmt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu
50.000,00 € geahndet werden.
Ich danke Ihnen für Ihre Mithilfe.

Wankendorf, den 19. März 2026
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher