Geflügel in Haltungen mit mehr als 49 Tieren muss im gesamten Kreisgebiet aufgestallt werden.
Allgemeinverfügung gilt ab dem 23.11.2025.
Die Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein immer weiter aus. Auch im Kreis Plön wurde – neben
dem Ausbruch in einer Geflügelhaltung – in mehreren Fällen die Geflügelpest bei tot aufgefundenen Wildvögeln (insbesondere Kraniche, Wildgänse und Schwäne) amtlich festgestellt.
Weiteres entnehmen Sie bitte der folgenden Pressemitteilung des Kreises Plön: