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Geflügelpest

Ein Kreis mit einem "i" in der Mitte.

Geflügel in Haltungen mit mehr als 49 Tieren muss im gesamten Kreisgebiet aufgestallt werden.
Allgemeinverfügung gilt ab dem 23.11.2025.

Die Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein immer weiter aus. Auch im Kreis Plön wurde – neben
dem Ausbruch in einer Geflügelhaltung – in mehreren Fällen die Geflügelpest bei tot aufgefundenen Wildvögeln (insbesondere Kraniche, Wildgänse und Schwäne) amtlich festgestellt.

Weiteres entnehmen Sie bitte der folgenden Pressemitteilung des Kreises Plön:

Pressemitteilung Kreis Plön Geflügelpest