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F-Plan – Rendswühren 36. Änderung “Rodekamp/Surkamp/Feuerwehrgerätehaus”

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst für den Bereich der Gemeinde Rendswühren nach § 3 Abs. 2 BauGB für das Gebiet im Ortsteil Neuenrade/Hollenbek nordwestlich ‘Neuenrader Weg’ und der Bebauung am ‘Rodekamp 1 – 2’ und ‘Surkamp 5 – 9’, südlich der Grundstücke am ‘Wiesenweg 1 – 4’, östlich landwirtschaftlich genutzter Flächen und nördlich ‘Wiesenweg’

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 19. Dezember 2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst für den Bereich der Gemeinde Rendswühren für das Gebiet im Ortsteil Neuenrade/Hollenbek nordwestlich ‘Neuenrader Weg’ und der Bebauung am ‘Rodekamp 1 – 2’ und ‘Surkamp 5 – 9’, südlich der Grundstücke am ‘Wiesenweg 1 – 4’, östlich landwirtschaftlich genutzter Flächen und nördlich ‘Wiesenweg’ sowie die Begründung dazu liegen vom

Januar 2023 bis einschließlich 03. März 2023
in der Amtsverwaltung Bokhorst-Wankendorf, Kampstraße 1, 24601 Wankendorf, Zimmer 20, während folgender Zeiten
Montag 8.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr
und gerne nach Vereinbarung
öffentlich aus.

Des Weiteren sind folgende umweltrelevante Informationen verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

Landschaftsplan der Gemeinde Rendswühren,
Bestandskarte der Biotop- und Nutzungstypen,
Baugrundgutachten,
Schalltechnische Untersuchung zum geplanten Feuerwehrstandort im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 29 der Gemeinde Rendswühren,
Umweltbericht für den F-Plan (Bestandteil der Begründung),
die eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB für den F-Plan.

Umweltrelevante Information: Landschaftsplan der Gemeinde Rendswühren
Thema: Hinsichtlich der umweltrelevanten Gesichtspunkte wurden für das gesamte Gemeindegebiet im Landschaftsplan Bestands- und Entwicklungskarten gefertigt, der naturschutzfachliche Zustand analysiert und Empfehlungen für die künftige Entwicklung erarbeitet.
Umweltrelevante Information: Bestandskarte der Biotop- und Nutzungstypen
Thema: Visuelle Darstellung der Biotop- und Nutzungstypen des Plangebietes
Umweltrelevante Information: Baugrundgutachten, erstellt von GSB Grundbau INGENIEURE Schnoor + Brauer GmbH & Co. KG, 31.05.2022
Thema: Anlagen, Bodenprofildarstellung, Schichtenverzeichnis, Veranlassung; Planunterlagen; Baugelände und Bebauung; Baugrund, Mutterboden gefolgt von Geschiebeböden, örtlich Sande; Bodenkennwerte; Wasser, Wasser wurde lokal zwischen 4,5 m und 5,5 m Tiefe als Stauwasser angetroffen; Baugrundbewertung und allgemeine Angaben zur Bebaubarkeit, Flachgründung für zweigeschossige Bebauung möglich; Trockenhaltung und Versickerung, eine Versickerung gem. DWA A 138 ist nicht möglich; Zusammenfassung
Umweltrelevante Information: Schalltechnische Untersuchung zum geplanten Feuerwehrstandort im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 29 der Gemeinde Rendswühren, erstellt von TÜV NORD Umweltschutz, 10.03.2022
Thema: Zusammenfassung; Veranlassung und Aufgabenstellung; örtliche Verhältnisse und Immissionsorte; Vorgehensweise und Untersuchungsmethodik; Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen (TA Lärm); Betriebsbeschreibung; Emissionswerte, Regelbetrieb, Einsatzfall; Geräuschimmissionen und Beurteilung, Ermittlung und Bewertung der Schallimmissionen, Beurteilungspegel, Spitzenpegel, Rasterlärmkarten; Angaben zur Qualität der Prognose; Quellenverzeichnis
Umweltrelevante Information: Umweltbericht als Bestandteil der Begründung
Thema: Einleitung; Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans; Beschreibung der Darstellungen mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben; Darstellung der Ziele des Umweltschutzes nach einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden; Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ermittelt wurden; Bestand der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, und eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung; Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes: Prognose bei Durchführung der Planung; mögliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen; Betrachtung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten; Beschreibung erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen; zusätzliche Angaben; Zusammenfassung des Umweltberichtes; Referenzen
Auswirkungen der Planung, insbesondere auf Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter, Fläche und Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Boden:
Standortalternativen; Bodenbewertung; Archivfunktion; archäologische Untersuchungen; schutzwürdige Bodenformen; Topographie; Baugrund, anthropogene Überprägung; Flächenversiegelungen und -verbrauch; Bodenschutz; Ausgleich erforderlich
Wasser:
Keine natürlichen Oberflächengewässer; Grundwasserstand; Versickerungsfähigkeit; Entwässerung/Versickerung
Klima/Luft:
Beseitigung Ackerteilfläche, Klimagesichtspunkten im Rahmen des BPL 29
Pflanzen und Tiere:
Beseitigung von unterschiedlichen Biotoptypen; planerische Beseitigung von festgesetzten, nicht umgesetzten Flächen; Beeinträchtigung angrenzender Knick; Gehölze/Gehölzstreifen, Ausgleich im Rahmen des BPL 29; Besonders geschützte und streng geschützte Arten, Vogelarten, Regelungen zum Artenschutz im BPL 29
Landschaftsbild:
Eingrünung; unbebaute Fläche
Mensch:
Keine signifikanten Beeinträchtigungen; Immissionen; Gutachten
Kultur- und sonstige Sachgüter:
Eingriff in Denkmal, archäologische Hauptuntersuchung erforderlich; § 15 DSchG
Fläche:
Flächenbeanspruchung
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
keine Wechselwirkungen, die über die zu den einzelnen Schutzgütern behandelten Aspekte hinausgehen
Natura-2000-Gebiete
Es befindet sich kein europäisches Schutzgebiet im Sinne von Natura 2000 (FFH-Gebiet oder EU-Vogelschutzgebiet) im räumlichen Umfeld oder in einer vorstellbaren Beeinflussung
Umweltrelevante Information: Stellungnahme der Landesplanungsbehörde vom 07.02.2022
Thema: Innenentwicklung Vorrang vor Außenentwicklung, Flächenpotenziale
Umweltrelevante Information: Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes vom 02.12.2021 und ergänzende Stellungnahme vom 23.08.2022
Thema: Archäologisches Interessengebiet, archäologische Untersuchungen, § 15 DSchG; Voruntersuchungen mit Nachweis, für Teilfläche archäologische Hauptuntersuchung erforderlich, Restfläche freigegeben
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-bokhorst-wankendorf.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltrelevanten Informationen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an die Anschrift Marc.Teegen@amt-bokhorst-wankendorf.de abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 36. Änderung des F-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des F-Planes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB” (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Wankendorf, den 19.01.2023
Az.: 622-11-8/36-II-Mi
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher

f-plan-36-rendswuehren.pdf