Genehmigung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst für die Gemeinde Großharrie
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 25. April 2023 abschließend beschlossene 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großharrie für ein Gebiet südlich von Großharrie, nordwestlich von Busdorf und nordöstlich von Tasdorf mit Bescheid vom 18.07.2023, Az. IV524-512.111-57.024 (35.Ä.) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Bokhorst-Wankendorf,
Kampstraße 1, 24601 Wankendorf, Zimmer 20, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente im Internet unter der Adresse www.amt-bokhorst-wankendorf.de eingestellt. Zudem ist der Plan im Internet im „Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein“ einsehbar.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215
Abs. 1 BauGB).
Wankendorf, den 09.11.2023
Az.: 622-11-7/35/Mi
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher