Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 07.12.2022 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst für den Bereich der Gemeinde Großharrie für ein Gebiet südlich von Großharrie, nordwestlich von Busdorf und nordöstlich von Großharrie „Windpark An der Hölle“ – Windenergienutzung – und der Entwurf der Begründung dazu sowie der zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der Planzeichnung und der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 09.01.2023 bis zum 08.02.2023 im Amt Bokhorst-Wankendorf, Kampstraße 1, 24601 Wankendorf, während der Dienststunden
Montag, Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
öffentlich aus. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich.
Mit dieser Flächennutzungsplanänderung soll eine abschließende Regelung von Flächen, in denen Windparks gebaut werden können, von Seiten der Gemeinde planerisch vorbereitet werden, die erst über § 35 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) eine Privilegierung bekommen haben. Konkrete Detailregelungen erfolgen im nachfolgend aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 14. Dadurch sollen in der Gemeinde die Erzeugung und Nutzung von regenerativen Energien vorangetrieben werden.
Folgende umweltbezogene Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus; die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus:
- der Umweltbericht vom 12.12.2022 zu den Planungen. Er ist Teil der Begründung
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 16.11.2022
- Hydrometeorologische Stellungnahme zum WEA-Verfahren Großharrie von Dezember 2020
- Gutachtliche Stellungnahme zur Schallimmissionsprognose vom 17.12.2021
- Berechnung Rotorschattenwurfdauer vom 07.12.2021
- die eingegangenen Stellungnahmen zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes aus den Beteiligungen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Planung der Windenergieeignungsfläche, den festgesetzten Standorten sowie der geplanten Höhenbegrenzung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft. Sie enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, die allgemein verfügbar sind bzw. im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes wie folgt geäußert worden sind:
- Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen:
- finden sich unter Punkt 3 und 6.2, 6.3, 6.4 der Begründung sowie den Anlagen der Begründungen,
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: nachbarlichem Rücksichtnahmegebot, Abständen zur Wohnbebauung, Naherholung, Siedlungsentwicklung, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Verschattung sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen, Sichtbarkeit in der Landschaft,
- Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere:
- finden sich unter Punkt 6.2, 6.3 und 6.4 der Begründung und unter Punkt V. TISCHVORLAGE der Abwägung
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Auswirkungen auf Tiere durch das Planvorhaben
- Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen:
- finden sich unter Punkt 6.2, 6.3 und 6.4 der Begründung
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächennutzungen
- Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser:
- finden sich unter Punkt 6.2, 6.3 und 6.4 der Begründung und unter Punkt II. 1.4 und 1.5 der Abwägung
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Wasserschutzgebieten, Regenwasserversickerung, Grundwasserschutz, Verbandsgewässer, Bodenschutz
- Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft:
- finden sich unter Punkt 3.1, 3.2, 6.2, 6.3 und 6.4 der Begründung
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Emissionsquellen, Auswirkungen durch die Planvorhaben
- Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft:
- finden sich unter Punkt 6.2, 6.3 und 6.4 der Begründung
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Betrachtungsraum, Vorbelastungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen
- Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter:
- finden sich unter Punkt 6.2, 6.3 und 6.4 der Begründung und unter Punkt II. 2. der Abwägung
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Schutz archäologischer Denkmale
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse „www.amt-bokhorst-wankendorf.de“ ins Internet eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an ralf.bretthauer@amt-bokhorst-wankendorf.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Wankendorf, den 29.12.2022
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher