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B-Plan Nr. 29 – Rendswühren “Rodekamp/Surkamp/Feuerwehrgerätehaus”

36. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst für den Bereich der Gemeinde Rendswühren
für das Gebiet im Ortsteil Neuenrade/Hollenbek nordwestlich ‘Neuenrader Weg’ und der Bebauung am ‘Rodekamp 1 – 2’ und ‘Surkamp 5 – 9’, südlich der Grundstücke am ‘Wiesenweg 1 – 4’, östlich landwirtschaftlich genutzter Flächen und nördlich ‘Wiesenweg’

Bebauungsplan Nr. 29 der Gemeinde Rendswühren
für das Gebiet im Ortsteil Neuenrade/Hollenbek nordwestlich ‘Neuenrader Weg’ und der Bebauung am ‘Rodekamp 1 – 2’ und ‘Surkamp 5 – 9’, südlich der Grundstücke am ‘Wiesenweg 1 – 4’, östlich landwirtschaftlich genutzter Flächen und nördlich ‘Wiesenweg’
Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rendswühren hat in ihrer Sitzung am 4. November 2021 die Aufstellungsbeschlüsse für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie für den Bebauungsplan Nr. 29 gefasst. Wesentliches Planungsziel für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer ‘Wohnbaufläche’, einer ‘Fläche für Gemeinbedarf’ mit der Zweckbestimmung ‘Feuerwehr’ und einer ‘Maßnahmenfläche’ anstelle einer ‘Fläche für die Landwirtschaft’ und einer ‘Maßnahmenfläche’; der Bebauungsplan hat die Deckung des kurz- und mittelfristigen örtlichen Bedarfs nach Wohnraum sowie die Bereitstellung einer Fläche als Standort für die Feuerwehr zum Planungsziel.
Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 29 der Gemeinde Rendswühren, jeweils für das Gebiet im Ortsteil Neuenrade/Hollenbek nordwestlich ‘Neuenrader Weg’ und der Bebauung am ‘Rodekamp 1 – 2’ und ‘Surkamp 5 – 9’, südlich der Grundstücke am ‘Wiesenweg 1 – 4’, östlich landwirtschaftlich genutzter Flächen und nördlich ‘Wiesenweg’, liegen zur Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit in der Zeit
vom 6. Dezember 2021 bis zum 14. Januar 2022
in der Amtsverwaltung Bokhorst-Wankendorf, Kampstraße 1, 24601 Wankendorf, Zimmer 20, während folgender Zeiten
Montag 8.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr
und gerne nach Vereinbarung
öffentlich aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Adresse www.amt-bokhorst-wankendorf.de (Bauen und Planen à Aktuelle Bauleitplanverfahren) eingestellt und zusätzlich über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Die Öffentlichkeit kann sich in dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in diesem Zeitraum schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)”, das mit ausliegt.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.

Wankendorf, den 25. November 2021
Az. 622-21-8/29/Te
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher

b-plan-29-rendswuehren.pdf