Amtliche Bekanntmachung des Amtes Bokhorst-Wankendorf für die Gemeinde Rendswühren
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes
Nr. 29 der Gemeinde Rendswühren nach § 3 Abs. 2 BauGB für das Gebiet im Ortsteil Neuenrade/Hollenbek nordwestlich ‘Neuenrader Weg’ und der Bebauung am ‘Rodekamp 1 – 2’ und ‘Surkamp 5 – 9’, südlich der Grundstücke am ‘Wiesenweg 1 – 4’, östlich landwirtschaftlich genutzter Flächen und nördlich ‘Wiesenweg’
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 19. Juli 2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 für das Gebiet im Ortsteil Neuenrade/Hollenbek nordwestlich ‘Neuenrader Weg’ und der Bebauung am ‘Rodekamp 1 – 2’ und ‘Surkamp 5 – 9’, südlich der Grundstücke am ‘Wiesenweg 1 – 4’, östlich landwirtschaftlich genutzter Flächen und nördlich ‘Wiesenweg’ sowie die Begründung dazu liegen vom
04. September 2023 bis einschließlich 06. Oktober 2023
in der Amtsverwaltung Bokhorst-Wankendorf, Kampstraße 1, 24601 Wankendorf,
Zimmer 20, während folgender Zeiten
Montag 8.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr
und gerne nach Vereinbarung
öffentlich aus.
Des Weiteren sind folgende umweltrelevante Unterlagen verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
– Landschaftsplan der Gemeinde Rendswühren,
– Bestandskarte der Biotop- und Nutzungstypen,
– Baugrundgutachten,
– Schalltechnische Untersuchung zum geplanten Feuerwehrstandort im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 29
der Gemeinde Rendswühren,
– Umweltbericht als Bestandteil der Begründung,
– die eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Umweltrelevante Information | Thema |
Landschaftsplan der Gemeinde Rendswühren | Hinsichtlich der umweltrelevanten Gesichtspunkte wurden für das gesamte Gemeindegebiet im Landschaftsplan Bestands- und Entwicklungskarten gefertigt, der naturschutzfachliche Zustand analysiert und Empfehlungen für die künftige Entwicklung erarbeitet |
Bestandskarte der Biotop- und Nutzungstypen | Visuelle Darstellung der Biotop- und Nutzungstypen des Plangebietes |
Baugrundgutachten, erstellt von GSB Grundbau INGENIEURE Schnoor + Brauer GmbH & Co. KG, 31.05.2022 | Anlagen, Bodenprofildarstellung, Schichtenverzeichnis, Veranlassung; Planunterlagen; Baugelände und Bebauung; Baugrund, Mutterboden gefolgt von Geschiebeböden, örtlich Sande; Bodenkennwerte; Wasser, Wasser wurde lokal zwischen 4,5 m und 5,5 m Tiefe als Stauwasser angetroffen; Baugrundbewertung und allgemeine Angaben zur Bebaubarkeit, Flachgründig für zweigeschossige Bebauung möglich; Trockenhaltung und Versickerung, Eine Versickerung gem. DWA A 138 ist nicht möglich; Zusammenfassung |
Schalltechnische Untersuchung zum geplanten Feuerwehrstandort im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 29 der Gemeinde Rendswühren, erstellt von TÜV NORD Umweltschutz, 10.03.2022 | Zusammenfassung; Veranlassung und Aufgabenstellung; Örtliche Verhältnisse und Immissionsorte; Vorgehensweise und Untersuchungsmethodik; Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen (TA Lärm); Betriebsbeschreibung; Emissionswerte, Regelbetrieb, Einsatzfall; Geräuschimmissionen und Beurteilung, Ermittlung und Bewertung der Schallimmissionen, Beurteilungspegel, Spitzenpegel, Rasterlärmkarten; Angaben zur Qualität der Prognose; Quellenverzeichnis |
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung | Einleitung; Kurzdarstellung der Inhalte und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans; Beschreibung der Darstellungen mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben; Darstellung der Ziele des Umweltschutzes nach einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden; Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ermittelt wurden; Bestand der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, und eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung; Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation; Beschreibung und Bewertung der einzelnen Schutzgüter; Ermittlung des Eingriffs – Anwendung der Eingriffsregelung; Prüfung der Belange des Artenschutzes gemäß BNatSchG; Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes: Prognose bei Durchführung der Planung; Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen; Ausgleichsmaßnahmen; Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung; Betrachtung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten; Beschreibung erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen; zusätzliche Angaben; Zusammenfassung des Umweltberichtes; Referenzen Auswirkungen der Planung, insbesondere auf Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter, Fläche und Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Boden: Standortalternativen; Bodenbewertung; Archivfunktion; archäologische Untersuchungen; schutzwürdige Bodenformen; Topographie; Baugrund, anthropogene Überprägung; Flächenversiegelungen und -verbrauch; Bodenschutz; Ausgleich Wasser: Keine natürlichen Oberflächengewässer; Grundwasserstand; Versickerungsfähigkeit; Entwässerung/Versickerung Klima/Luft: Beseitigung Ackerteilfläche, Anpflanzungen, Klimagesichtspunkte, Teil- und Vollversiegelungen Pflanzen und Tiere: Beseitigung von unterschiedlichen Biotoptypen; planerische Beseitigung von festgesetzten, nicht umgesetzten Flächen; Beeinträchtigung eines angrenzenden Knicks; Gehölze/Gehölzstreifen, Ausgleich; Prüfung Belange des Artenschutzes gem. BNatSchG, Betroffenheit von Vogelarten – Untersuchungspflichten, Fristen Landschaftsbild: Eingrünung; unbebaute Fläche Mensch: Keine signifikanten Beeinträchtigungen; Immissionen; Gutachten Kultur- und sonstige Sachgüter: Eingriff in Denkmal, archäologische Hauptuntersuchung erforderlich und durchgeführt – Fläche für Bebauung freigegeben; § 15 DSchG Fläche: Flächenbeanspruchung Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern keine Wechselwirkungen, die über die zu den einzelnen Schutzgütern behandelten Aspekte hinausgehen Natura-2000-Gebiete Es befindet sich kein europäisches Schutzgebiet im Sinne von Natura 2000 (FFH-Gebiet oder EU-Vogelschutzgebiet) im räumlichen Umfeld oder in einer vorstellbaren Beeinflussung. |
Stellungnahme der Landesplanungsbehörde vom 07.02.2022 | Innenentwicklung Vorrang vor Außenentwicklung, Flächenpotenziale |
Stellungnahmen des Kreises Plön vom 03.02.2022 und 21.02.2022 | Mindestgrundstücksgröße; Knicks und Pflanzflächen; Klimaschutz, Ausrichtung Dachflächen, Versickerung Oberflächenwasser, Anlage für die zentrale Versorgung des Gebiets; festgesetzte Maßnahmenfläche aus BPL 16 – Ersatz; Nutzung Ökokonto; Kanalisation und Kläranlage, Schmutzwasser; Entsorgung Niederschlagswasser; Versickerung, Baugrundgutachten; Niederschlagswasserbeseitigung; Begrünung Dachflächen, Entsiegelungen; bodenschutzbezogene Bewertung, BBodSchG, Bodenschutzkonzept; Bewegung von Bodenmaterial; kein Altlastenverdacht; Bodenschutz; Bodenbewegungen, Wiederverwendung Bodenmaterial, Dachbegrünung und energetische Nutzung, Dachformen, Überdachung teil-/versiegelter Flächen, Reduzierung Flächenversiegelungen, Dachformen, Löschwasserversorgung; Müllentsorgung; Klimaschutz, Dachbegrünung, Erzeugung erneuerbarer Energien, Wärmeversorgung |
Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes vom 02.12.2021 und ergänzende Stellungnahmen vom 23.08.2022 und 08.06.2023 | Archäologisches Interessensgebiet, archäologische Untersuchungen, § 15 DSchG; Voruntersuchungen mit Nachweis, für Teilfläche archäologische Hauptuntersuchung erforderlich, Restfläche freigegeben; Fläche zur Bebauung freigegeben |
Stellungnahme des LLUR vom 06.12.2021 | Schalltechnische Untersuchung, Immissionsrichtwerte |
Stellungnahme der AG – 29 vom 14.01.2022 | Detaillierungsgrad Umweltprüfung, festgelegte Standards |
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-bokhorst-wankendorf.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 29 unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)”, das mit ausliegt.
Wankendorf, den 24.08.2023 Amt Bokhorst-Wankendorf
Az. 622-21-8/29/Te
Der Amtsvorsteher
Lage des Plangeltungsbereiches für den B-Plan Nr. 29
der Gemeinde Rendswühren
