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B-Plan Nr. 14 – Grossharrie “Windenergienutzung”

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) zum Bebauungsplan Nr. 14

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 25.04.2023 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Großharrie – Kreis Plön für ein Gebiet südlich von Großharrie, nordwestlich von Busdorf und nordöstlich von Tasdorf und der Entwurf der Begründung dazu sowie der zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der Planzeichnung und der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 12.06.2023 bis zum 14.07.2023 im Amt Bokhorst-Wankendorf, Kampstraße 1, Zimmer 10, 1. Stock, 24601 Wankendorf, während der Dienststunden

Montag, Freitag:                              8:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
Mittwoch:                                         8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
Donnerstag:                                     14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
öffentlich aus. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich.

Planungsziel ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Errichtung, die Steuerung und die Gestaltung der Windenergieanlagen, insbesondere hinsichtlich der räumlichen Lage und der Gesamthöhe. Folgende umweltbezogene Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus; die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus:

  1. der Umweltbericht vom 25.04.2023 zu den Planungen. Er ist Teil der Begründung
  2. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 27.02.2023
  3. Hydrometeorologische Stellungnahme zum WEA-Verfahren Großharrie von Dezember 2020
  4. Gutachtliche Stellungnahme zur Schallimmissionsprognose vom 17.12.2021
  5. Berechnung Rotorschattenwurfdauer vom 07.12.2021
  6. Vertragsentwürfe für den Ausgleich
  7. die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 14 aus den Beteiligungen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Planung der Windenergieeignungsfläche, den festgesetzten Standorten sowie der geplanten Höhenbegrenzung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft. Sie enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, die allgemein verfügbar sind bzw. im Rahmen des Bebauungsplanes wie folgt geäußert wurden.

  1. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen:finden sich unter Punkt 3 und 7.2, 7.3, 7.4 der Begründung sowie den Anlagen der Begründung,es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: nachbarlichem Rücksichtnahmegebot, Abständen zur Wohnbebauung, Naherholung, Sichtbarkeit in der Landschaft, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Verschattung sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen
  2. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere:finden sich unter Punkt 7.2, 7.3, 7.4 der Begründung, unter Punkt II 1.3 und Punkt IV 2 der Abwägung sowie den Anlagen der Begründunges werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: möglichen Beeinträchtigungen und entsprechenden Minderungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
  3. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen:finden sich unter Punkt 7.2, 7.3, 7.4 der Begründung sowie in den Anlagen der Begründunges werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächennutzungen, Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen
  4. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser: finden sich unter Punkt 7.2, 7.3, 7.4 der Begründung und unter Punkt II. 1.4 und 1.5 der Abwägung.Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Wasserschutzgebieten, Regenwasserversickerung, Grundwasserschutz, Bodenschutz
  5. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft: finden sich unter Punkt 3, 7.2, 7.3 und 7.4 der Begründunges werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Emissionsquellen, Auswirkungen durch das Planvorhaben
  6. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft: finden sich unter Punkt 7.2, 7.3 und 7.4 der Begründung. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Betrachtungsraum, Vorbelastungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen
  7. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter: Finden sich unter Punkt 7.2, 7.3 und 7.4 der Begründung und unter Punkt II. 2. der Abwägung. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Schutz archäologischer Denkmale.

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-bokhorst-wankendorf.de.
eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an ralf.bretthauer@amt-bokhorst-wankendorf.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.

Wankendorf, den 01.06.2023
Az. 622-21-6/14
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher

B-Plan-14-Groshharrie