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B-Plan Nr. 12 – Wankendorf 2. Änderung “Auf dem Bös”

Gemeinde Wankendorf, 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 “Auf dem Bös”für das Gebiet südlich ‘Auf dem Bös’, westlich ‘Bornhöveder Landstraße’ (K 43)

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung Wankendorf hat in ihrer Sitzung am 18. Dezember 2017 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 gefasst. Es findet das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Anwendung. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung von Lager- und Werksverkaufsflächen für Textilien anstelle des dort brach gefallenen Feuerwehrübungsplatzes.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen; stattdessen kann sich die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

b) Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 “Auf dem Bös” der Gemeinde Wankendorf nach
§ 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 18. Dezember 2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Wankendorf für das Gebiet südlich ‘Auf dem Bös’, westlich ‘Bornhöveder Landstraße’ (K 43) sowie die Begründung liegen vom 15. Januar 2018 bis einschließlich 16. Februar 2018
in der Amtsverwaltung Bokhorst-Wankendorf, Zimmer 20, während folgender Zeiten

Montag 9.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
und gerne nach Vereinbarung

öffentlich aus.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse http://www.amt-bokhorst-wankendorf.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Wankendorf, den 28. Dezember 2017
Az. 622-21-5/12-2
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher

b-plan-12-wankendorf-2.-aenderung.pdf