Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage“ der Gemeinde Ruhwinkel nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Ruhwinkel in der Sitzung am 03.05.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ südlich der Ortslage Tanneneck, westlich der Bornhöveder Landstraße und östlich der A 21 (nördlicher Teilbereich 1), der sich südlich an den Teilbereich 1 anschließende Bereich westlich der Ortslage Ruhwinkel östlich der A 21 (Teilbereich 2), nordwestlich „Seeraden“ sowie östlich der A 21 (Teilbereich 3) sowie nördlich der „Appelallee“, östlich der A 21 unmittelbar nördlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Bornhöved (Teilbereich 4) und die Begründung liegen in der Zeit vom
26.06.2023 bis 26.07.2023
in der Amtsverwaltung Bokhorst-Wankendorf, Zimmer 20, während folgender Zeiten
Montag 8.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr
und gerne nach Vereinbarung
öffentlich aus.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
(1) Umweltbericht zur Planung (Pro Regione, 03.05.2023) als Teil der Begründung
(2) Landschaftsplan der Gemeinde Ruhwinkel (01.03.1999)
(3) die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs.1 BauGB
(4) Blendgutachten (SolPEG, 07/2022 und Ergänzung, 03/2023)
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf das Landschaftsbild, auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, auf Fläche / Boden und Wasser, auf Klima, Luft und sowie auf Kultur- und Sachgüter geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
– finden sich in (1), (2), (3) und (4) in den Stellungnahmen von: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport – Referat IV – Abt. Landesplanung und Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht; Kreis Plön; Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume-Technischer Umweltschutz; Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH (Landeseisenbahnverwaltung); Landwirtschaftskammer sowie im Blendgutachten.
– Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Besiedlung, Vorbelastungen durch Immissionen, Veränderungen der Immissionen bei Umsetzung der Planung, Brandschutz und Vermeidungsmaßnahmen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
– finden sich in (1) und (2) und (3) in den Stellungnahmen von: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport – Referat IV – Abt. Landesplanung und Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht; Kreis Rendsburg-Eckernförde
– Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur landschaftlichen Ausstattung des Plangebietes, zu Vorbelastungen durch bauliche Strukturen und Nutzungen; Auswirkungen bei Umsetzung der Planung; Vermeidungsmaßnahmen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
– finden sich in (1), (2), (3) in den Stellungnahmen von: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport – Referat IV – Abt. Landesplanung und Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht; Kreis Plön
– Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Biotoptypen, Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten, Auswirkungen durch Bauarbeiten, Vermeidungsmaßnahmen, artenschutzrechtliche Bewertung sowie möglicher Ausgleich oder Ersatz bei unvermeidbaren Eingriffen
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Fläche / Boden und Wasser
– finden sich in (1), (2), (3) in den Stellungnahmen von: Kreis Plön
– Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodennutzung, Oberflächen- und Grundwasser, Auswirkungen durch Versiegelung, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie möglicher Ausgleich oder Ersatz bei unvermeidbaren Eingriffen
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
– finden sich in (1) und (2)
– Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Klimafaktoren, Niederschlagsmengen, Auswirkungen bei Umsetzung der Planung
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
– finden sich in (1), (2), (3) in den Stellungnahmen von: Archäologisches Landesamt SH, Kreis Plön
– Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Umgang beim Auffinden archäologischer Besonderheiten
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet eingestellt und unter der Adresse
www.amt-bokhorst-wankendorf.de zugänglich.
Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Amtsverwaltung abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Eine Vereinigung im Sinne von § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Wankendorf, den 07. Juni 2023
Az.: 622-11-3/6
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher