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Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtes Bokhorst-Wankendorf. Mit diesem Internetauftritt wollen wir Sie durch das Amt und seine Gemeinden führen und Sie stets über alle wichtigen kommunalpolitischen, kulturellen und verwaltungsmäßigen Ereignisse und Veränderungen auf dem Laufenden halten. Das Amt Bokhorst-Wankendorf entstand durch Fusion der Ämter Bokhorst und Wankendorf zum 1. Januar 2008.
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Bürgerportal

Das Bürgerportal des Amtes Bokhorst-Wankendorf bietet Ihnen einen digitalen Zugang zu verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen und digitalen Angeboten der öffentlichen Infrastruktur. Über ein personalisiertes Bürgerportal-Konto können zahlreiche Dienstleistungen von Behörden beantragt und in Anspruch genommen werden – ohne lange Wartezeiten vor Ort.
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Bokhorst – Wankendorfer Rundschau

Das amtliche Bekanntmachungsblatt des Amtes, die Bokhorst-Wankendorfer Rundschau, wird wöchentlich an alle Haushalte des Amtsgebietes verteilt. Die aktuelle sowie ältere Ausgaben können Sie hier als
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Schadensmeldungen

Schäden an der Straßenbeleuchtung oder an den anderen öffentlichen Einrichtungen melden Sie gerneper Mail an sabine.zimmermann@amt-bokhorst-wankendorf.de. Vielen Dank.
Aktuelle Bekanntmachungen
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Abbrennen von Feuerwerks- und Knallkörpern zum Jahreswechsel

Aus Anlass des bevorstehenden Jahreswechsels möchte ich Sie hiermit auf die gesetzlichen Vorschriften über den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerks- und Knallkörpern hinweisen; insbesondere
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Termine für die Abfuhr von Weihnachtsbäumen

Abfuhrtag : Donnerstag, 15.01.2026 Gemeinde Belau Wangensahler Weg (Wendeplatz neben dem Glascontainer) Gemeinde Ruhwinkel Ruhwinkel Dorfstraße Feuerwehrgerätehaus (neben den Containern)
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Geflügelpest

Geflügel in Haltungen mit mehr als 49 Tieren muss im gesamten Kreisgebiet aufgestallt werden. Allgemeinverfügung gilt ab dem 23.11.2025. Die Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein
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Abbrennen von Feuerwerks- und Knallkörpern zum Jahreswechsel

Aufgrund des § 24 Abs. 2 Nr. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.01.1991 (BGBl. I S. 169),